Haben Mieter Recht auf Glasfaser?

5 Antworten

Ja, natürlich; wenn es denn mietvertraglich geschuldet wird. Ich gehe davon aus, daß ein Telefonanschluß im Mietgegenstand eingerichtet wurde und ein Fernsehempfang (kostenfrei) über die Sat-Anlage erfolgt. Alles eigentlich ganz einfach und setzte ggf. deinen Telefonanbieter auf den Topf, wenn er nur noch Mist liefert.

Das Verlegen des Glasfasernetzes durch die Telekom hat nichts mit dem Vermieter zu tun. Selbst dann, wenn ihr Haus an ein Glasfasersystem angeschlossen sein sollte, muss das nicht im Haus verlegt werden. Dort genügt ein ganz normales Kupferkabel, das allerdings in Baumstruktur verlegt sein muss. Das bedeutet, dass von einem zentralen Schalt. Im Keller aus in jede Wohnung ein extra Kabel verlegt wird. Wenn das noch nicht geschehen ist, kann der Vermieter das machen lassen, muss aber nicht. In jedem Fall müssen die Mieter die Kosten im Rahmen der Betriebskosten übernehmen.

Sie können den Vermieter ansonsten auch zu gar nichts zwingen. Denn sie haben die Wohnung so übernommen, wie sie ist. Alles andere wären Modernisierungen, die allein im Ermessen des Vermieters liegen.

Bezüglich des Fernsehempfangs muss der Vermieter lediglich dafür sorgen, dass sie eine Grundversorgung von 4-6 Kanälen empfangen können.

Aufwendig ist es schon neue Leitungen ins Haus zu verlegen. Wenn es mehre Mietparteien sind und ALLE zusammen Interesse an Glasfaser haben. Dann reicht dies Schriftlich beim Hauseigentümer ein . Evtl. muss jede Mietpartei einen gewissen Betrag Bezahlen ,würde aber dann das Problem lösen. Da ich Elektriker bin war es für mich damals kein Problem als Sie in bei mir die Straße aufgerissen haben und neue Abwasserrohe verlegt haben. Schnell ein Witterungsbeständiges Erdrohr ( Leerrohr) von dem Telefonverteiler bis zum Haus verlegt. Zugdraht rein und das wars. So hab ich mal so eben ca. 15-20.000 Euro gespart die Sie mir aufbrummen wollten vom Telefonverteiler an der Straße bis zu meinem Haus ( Leitung verlegen). Nun verfüge ich als einzigster in der Straße über ein Glasfaseranschluß und der Neid der Nachbarn ist mit mir :-)

Der Vermieter muss gar nichts machen, er muss lediglich gewisse Maßnahmen des Mieters dulden, mehr nicht. Mit der Informations- und Kommunikationsversorgung hat er nichts zu tun...

Komisch eigentlich, denn die Kosten dafür kann er bequem auf seine Mieter umlegen.