Haben Hausmeister Schweigepflicht?

6 Antworten

Als Hausmeister hat man manchen Einblick auch in die Solvenz eines Mieters, weil die Verwaltung den Hausmeister darauf aufmerksam macht, das ein Mieter seine Mietzahlungen eingestellt hat und das Forderungen an den Hausmeister von Seitens dieser Mieter von dem Hausmeister nicht erfüllt werden sollen. Dieser Mieter müsse sich erst an die Verwaltung wenden, wenn er etwas möchte. Ob ich dann mit diesem Wissen hausieren gehe, hängt immer von dem betreffenden Mieter ab. Es gibt Mieter die ihre Mitzahlungen einstellen aber lustig z.B. Möbel oder ähnliches kaufen, oder dem Hausmeister oder anderen Mietern dumm kommen.Dreister geht es denn meistens nicht mehr und dann würde ich einem Mieter der sich über diesen Mieter bei mir Beschwert schon sagen das er sich nicht über das Verhalten dieses ärgern soll, weil derjenige sowieso bald die Wohnung verlassen muss wegen Mietschulden.

das steht dem Hausmeister nicht zu und kann selbst bei Mietschulden Jahre dauern bis jemand raus geklagt ist und wenn derjenige sich selbst gut auskennt mit den Gesetzen, geht der gegen einen dreisten und übergriffigen Hausmeister auch vor der Mieter, der da verleumdet werden soll. Hausmeister soll sich um seine Reparaturen kümmern und sonst geschlossen halten. Der hat nicht zu urteilen über Leben und Finanzen der Mieter, die er nicht kennt.

Schweigepflicht nicht aber so etwas fällt meiner Meinung nach unter den Datenschutz man könnte also eine Antrag auf Strafverfolgung wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz stellen.

Verleumdung und üble Nachrede kann es sein.

man kann dem Hausmeister oder der Hausverwaltung auch über Anwalt mal scrheiben lassen, dass diese Verleumdungs,- Rufschädigungsversuche zu unterbleiben haben, zumal der Hausmeister selbst ja nicht der geprellte Vermieter ist und sich nicht in fremde Sachen zu mischen hat. Er soll den Garten pflegen und sich sonst raus halten aus dem Privatleben der Mieter. Und ist ja Sache des Vermieters zu klagen wg der Miete. Mietzahlung kann aber auch vom Jobcenter übernommen werden und das sollte der säumige Mieter schnell beantragen gehen.

Wenn es stimmt, dann ist das sicherlich nicht gesetzeswidrig.

wo finde ich das ? BGB ? STGB ?

@blackjack072

Das findest Du nirgendwo.

Du kannst Dich höchstens bei der Verwaltung beschweren. Hat der Hausmeister dann in seinem Vertrag sowas wie Schweigepflicht stehen, dann werden die schon selbst was unternehmen.

es ist stafbares Stalking, wenn der Hausmeister sich in das Leben der Mieter schädigend einmischt. Es ist der § 238 STGB Stalking. Schädigendes Nachstellen des Hausmeisters. Könnte es sein.

@Mucki007xyz

oder es ist Beleidigung, Rufmord, Verleumdung. Steht im STGB bei § 183, 185 STGB in der Richtung bitte selbst mal lesen.

klaro kann er das machen derjenige ders im gesagt hat hätts net sagen dürfen