Haben Haus geerbt/ geschenkt bekommen - was ist zu beachten?

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Der Großonkel soll seinem Großneffen das Grundstück notarielle schenken und sich ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht an einem Teil des Hauses eintragen lassen, so dass für Ihren Einzug und ein gegenseitig ungetörtes Leben unter einem Dach noch Raum bleibt!. Das war´s schon!

Rede erstmal mit einem Vertrauenswürdigen Anwalt darüber über versteckte kosten oder sonst noch was

Wenn das Haus auf Deinen Partner übertragen werden soll, benötigt Ihr (über kurz oder lang) sowieso einen Notar. Denn nur er kann entsprechende Eintragungen ins Grundbuch veranlassen. Von daher solltet Ihr Euch bereits jetzt mal (alle zusammen) einen Termin beim Notar geben lassen, um die Sache zu besprechen. Denn die Übertragung des Hauses kann auch zu Lebzeiten des (bisherigen) Eigentümers erfolgen. (In der Regel wird dann auch ein lebenslanges Wohnrecht des bisherigen Eigentümers ins Grundbuch eingetragen)

Also, wegen des geringen Verwandtschaftsgrades wird es eine teure Sache im Berecih der Erbschafts-/Schenkungssteuer.

Vor den anderen Verwandten braucht ihr keine Angst zu haben, denn wenn es ein klares Testament gibt (am besten beurkunden lassen, sonst alles handgeschrieben mit Datum und Unterschrift.

Besser ist es aber, wenn der alte Onkel jetzt schenkt udn sich ein lebenslängliches Wohnrecht eintragen lässt, dann gibt es wenigstens noch ein kleines bisschen Minderung des Wertes für die Steuer.

Wenn ihr alles in trockenen Tüchern haben wollt, muss der Großonkel an deinen Lebensgefährten übergeben. Das erledigt ein Notar oder Anwalt für euch, der einen entsprechenden Vertrag aufsetzt und es grundbücherlich eintragen lässt. Dem Onkel würde ein lebenslanges Wohnrecht sowie ein Belastungs- und Veräusserungsverbot für deinen LG eingetragen, da es seitens des Onkels ja eine Bedingung ist, dass nicht verkauft wird. Das ist der Weg, der euch auf die sichere Seite bringen würde. Wenn es ein handgeschriebenes Testament gibt, so soll es notariell beglaubigt werden. Wenn es eine Übergabe zu Lebzeiten gibt, die rechtlich einwandfrei ist, gibt es für die Geier nach dem Ableben nur noch das zu holen, was im persönlichen Eigentum des Verstorbenen war. Wenn er noch ein Privatvermögen von zB 10000 Euro hat, gäbe es noch etwas zu holen. Der Rest wäre in eurem Besitz und vertraglich geregelt.

Wobei es ja eigentlich keine Erben gibt. Es gibt keine Frau, keine Kinder, keine Enkel. Können die "Geier" da dann ran - nein oder?

@NaReMaKo

Es würde sich schwierig gestalten, aber wenn jemand dabei wäre, der im Verwandtschaftsgrad näher stehen würde, könnte es unter Umständen möglich sein. Raffgier kann erfinderisch machen und manche schrecken vor nichts zurück, besonders wenn die Sache von hohem Wert ist.

Es ist immer besser auf Nummer sicher zu gehen, bevor man einer winzigen Gesetzeslücke zum Opfer fällt. Und bei dem hohen Wert könnte eine Streiterei nach dem Ableben des Onkels sehr kostspielig werden, da der Wert des Grundstücks, Hauses und Co als Streitwert herangezogen werden könnte - da wären die hohen Steuersätze des Finanzamts eher vorzuziehen.