haben geringfügig Beschäftigte Anspruch auf UG/WG

4 Antworten

Nein! Wenn du 400,00 e im Monat bekommst, darfst du keinen Cent mehr bekommen, da ansonsten dein Minijob sozialversicherungspflichtig wird (Ausnahme bei unvorhersehbarer Mehrarbeit). Wenn du etwas weniger bekommst (z.B. 350,00) kannst du den monatlichen Differenzbetrag (in dem Beispiel 50,00 € im Monat) als Weihnachtsgeld erhaltenn (im Beispiel 12 * 50,00 € =600 €). Das ist aber freiwillig vom Arbeitgeber zu machen.

Anspruch auf Urlaubs-/Weihnachtsgeld hat man mit einem Minijob grundsätzlich schon. Der Minijobber ist dem "normalen" Angestellten im Betrieb gleichgestellt was Urlaubsanspruch, Sonderzahlung usw. betrifft. Es ist jedoch richtig, dass Du aufpassen musst, dass Du mit den Sonderzahlung nicht über die 400.-€ Grenze kommst = dann musst Du die entsprechenden Abgaben für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zahlen.

Das müsste im Tarifvertrag stehen. Aber Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind freiwillige Zahlungen, wenn es nicht im Tarifvertrag verankert ist. Damit hättest Du keinen Anspruch drauf.

Und Du musst auch bedenken, wenn Du Urlaubs- und Weihnachtsgeld bezahlt bekommst, kommst Du über die 400 €-Grenze und bist nicht mehr geringfügig beschäftigt. Musst also die Sozialversicherungsbeiträge selber zahlen. Ist das die Sache wert?

Wenn in  eurem Betrieb WG und UG gezahlt wird dann hast du auch Anspruch darauf. Das wird dann meist prozentual ausgerechnet.

 

Du darfst 2x im Jahr mehr verdienen und über die 400 euro kommen. Ohne das es ein sozialversicherungspflichtiger Job wird.