Haben Fahrradfahrer beim Kreuzen Vorrang?
Guten Tag,
muss ich als Autofahrer Radfahrern gegenüber Vorrang gewähren, wenn sie die Ausfahrt eines Kreisverkehrs überqueren wollen, ohne, dass sie dabei absteigen (oder ihr Rad als Tretroller benutzen)? Fußgänger haben ja bekanntlich Vorrang, weil das Verlassen eines Kreisverkehrs wie Rechtsabbiegen gewertet wird, aber trifft das in diesem Fall auch auf Fahrradfahrer zu?
3 Antworten
Ja, da, wie du schon richtig erwähnt hast, das Ausfahren aus dem Kreisverkehr als Rechtsabbiegen zählt.
Übrigens haben Fahrradfahrer auch beim Einfahren Vorrang, weil das Vorfahrt-gewähren-Schild, das an jeder Einfahrt steht, auch gegenüber Fahrradfahrern gilt, sofern der Radweg nicht deutlich (mehr als 5 Meter) vom eigentlichen Kreisverkehr abgesetzt ist. Fußgänger aber nicht.
Ich habe mir anschließend die Frage gestellt, ob Fahrradfahrer bei einem Fußgängerüberweg am Kreisverkehr wartepflichtig sind oder nicht, weil sie zwar keinen Vorrang vor Autos bei einem Fußgängerüberweg haben, aber eben auch ohne noch Vorrang hätten, soz. das eine wegfällt, aber das andere noch greift. Allerdings habe ich soeben auf dieser Webseite (https://www.stvo2go.de/kreisverkehr-fussgaengerueberweg/) gelesen, dass Fahrräder in diesem Fall wartepflichtig sind.
Es gilt für den einfahrenden Fahrzeugführer das Vorfahrt-gewähren-Schild. Und der muss deswegen allen der Kreisrichtung folgenden Fahrzeugen Vorrang geben, einschließlich Fahrradfahrern. So klarer formuliert?
ja, besser...
weil das Verlassen eines Kreisverkehrs wie Rechtsabbiegen gewertet wird
Nein, es wird gewertet wie das Verlassen Deiner Fahrspur, zu erkennen an den weißen Fahrbahnmarkierungen. Und deshalb hast Du da keine Vorfahrt, auch nicht gegenüber Radfahrern etc.
Vielleicht habe ich mich da nicht deutlich genung ausgedrückt, aber ich meinte den Fall, dass Fahrradfahrer neben dem Kreisverkehr über die Ausfahrt des Kreisverkehrs (und nicht eine Radspur rechts neben der Fahrbahn) geführt werden, was garantiert wie ein Abbiegevorgang gewertet wird.
Korrektur: Den Text in den Klammern ignorieren
Sorry, ich versteh das "neben dem Kreisverkehr" nicht.
Wenn denn die auf der Fahrbahn von rechts kommen, haben die schon. Haben die ja immer, wenn es keine anderslautende Beschilderung gibt.
Wie bitte? "...Übrigens haben Fahrradfahrer auch beim Einfahren Vorrang, weil das Vorfahrt-gewähren-Schild, das an jeder Einfahrt steht, auch gegenüber Fahrradfahrern gilt,..." Entweder die haben Vorrang oder es gilt das Vorfahrt Achten! Und was bitte haben Fußgänger im Kreisverkehr zu tun?