Haben erwachsene Kinder Wohnrecht?
Ich wohne im Haus meiner Eltern. Mein Vater hatte mir zugesagt das ich das Haus mal erben werde. Deshalb habe ich ca.2000 Std. Arbeitszeit investiert um das Haus zu sanieren. Jetzt will er nicht mehr das ich das Haus erbe. Seit dem haben wir streit. Nun habe ich sorge das er mich nicht mehr im Haus wohnen lassen will. Er ist 79 Jahre alt und ich 50 Jahre. Gibt es so etwas wie Wohnrecht oder Gewohnheitsrecht in meinem Fall?
5 Antworten
Es gibt da sehr wohl Möglichkeit die geleistete Arbeitszeit beì Erbschaftsstreitigkeiten geltend zu machen. Geleistet wurde ja in gutem Glauben dafür auch das Haus zu bekommen .. oder ?
Wer soll denn Erben ? Geschwister ? Was sagen die ? Gibts ein Testament ?
Hast du lange Zeit dort gewohnt und keine Miete bezahlt, statt dessen Arbeit geleistet ? Das würde gegen das Argument sprechen, dass du einen Anspruch auf grösseren Anteil am Erbe hast.
wohnungsrecht ja wen es im Grundbuch verrmerkt ist eingetragen
Du hättest das Recht die Sozialversicherung für deine Arbeit geltend zu machen. Und die wird nicht unerheblich sein. Denn auch Arbeiten unter der Verwandschaft müssen nach neustem Recht Sozialversichert werden. Das wäre ein Druckmittel.
Nein. Wenn deinem Vater das Haus gehört, hat er auch das Recht zu bestimmen, wer das Haut später mal erbt, wenn er verstirbt.
Entgelt für Arbeitsstunden? Dann kann man mit dem Wohnen aufrechnen.
In deinem Falle wohl Gewohnheitsrecht!
Nein, sowas gibt es in dem Fall nicht.
Nein, gibt es nicht. Ein Pflichterbteil steht Dir allerdings zu.
Pflichtanteil und ein Entgeld für die Arbeitsstunden stehen ihm auf jeden Fall zu.