Haben Eltern das Recht die Privatsphäre der eigenen Kinder zu brechen?

6 Antworten

Ich lese die Korrespondenz meiner Kinder allerdings nicht. Wenn berechtigter Anlass zur Sorge besteht haben die Eltern unter Umständen sogar die Pflicht.

Erstmal finde ich das gut, das du das nicht tust. :) und dann Danke für die Antwort, aber was heißt berechtigter Grund? Ich liebe Deutschland, wir drücken uns immer dann sehr schwammig aus, wenn man es nicht braucht! :P

@Exhibitionismus

Ich denke, eine berechtigte Sorge wäre z.B., wenn das Kind wegläuft und man keine andere Handhabe hat Hinweise auf das Warum und Wohin hat.

Oder wenn man den Verdacht hat, das Kind könne einen Selbstmord (mit anderen) planen oder solche schlimmen Sachen.

Aus reiner Neugier sollte man nicht in den Sachen der Kinder schnüffeln.

Also...bei Post gilt auch bei einem Kind das Briefgeheimnis. Und Privatspähre...da hat jeder Mensch, egal wie alt er ist ein Recht drauf...allerdings dürfen Eltern wenn ein Grund besteht z.B Computer oder Tagebuch einsehen...wenn z.BN Verdacht auf Drogen oder sowas besteht, oder das Kind verschwunden ist.

Im Prinzip stimmt es schon was du schreibst. Das Grundgesetz gilt auch für Kinder. Allerdings haben die Eltern auch eine Erziehungs- und Fürsorgepflicht. Sie dürfen dann, und nur dann die Post, den PC, die Email usw. des Kindes kontrollieren wenn ein BEGRÜNDETER Verdacht einer Gefährdung oder einer Straftat bestehen. Einfach so nur weil sie wissen wollen was der Freund scheibt oder ob das Kind einen Freund( hier gemeint im Sinne einer Liebesbeziehung) hat dürfen sie das nicht. Es sei den siehe oben.

Zunächst: Das Grundgesetz bindet Private nicht, es entfaltet vielmehr nur im Verhältnis Staat - Bürger direkte Wirkung.

Zum Thema: Selbstverständlich haben die Eltern im Rahmen ihres Erziehungsrechts die Möglichkeit, in die Privatsphäre ihrer Kinder - auch gegen ihren Willen - einzugreifen. Bei der Ausübung dieses Rechts ist gemäß § 1626 II BGB jedoch "die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln" zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass den Eltern eines 17-Jährigen nicht der gleiche Spielraum zusteht wie etwa den eines Siebenjährigen. Allerdings können alle von dir genannten Eingriffe auch bei einem 17-Jährigen gerechtfertigt sein, die Eltern haben diesbezüglich einen Ermessensspielraum. Das anlasslose Lesen des Tagebuchs des Kindes halte ich jedoch für grundsätzlich problematisch.

Okay, vielen Dank.

An erster Stelle steht das Sorgerecht der Eltern. Dieses Recht beinhaltet die volle Verantwortung der Eltern und dies bis zur Volljährigkeit der Kinder. Gute Eltern werden ihre Kinder immer an der langen Leine führen, um sie in die Lage zu versetzen eigene Erfahrung zu sammeln. Doch werden den Eltern immer dann Grenzen gesetzt, wenn sie ihren Kindern, die dann auch Jugendliche sind, nicht mehr vertrauen können und im Rahmen ihrer Verantwortung aufgefordert sind, das Privatleben stärker zu beobachten, um ihre Kinder vor Unheil zu bewahren. In diesen Fällen haben die Eltern nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht die Privatsphäre der Kinder unter die Lupe zu nehmen. Wenn Du in dieser Beziehung mit Deinen Eltern Probleme hast, dann sprich mit ihnen darüber. Deine Eltern werden Dir dann schon mitteilen, an welcher Stelle sie um Dich besorgt sein müssen. Es liegt dann in Deinem Verhalten, diese Sorgen zu entkräften und das Vertrauen zwischen Euch wieder herzustellen. Das ist für beide Teile nicht immer einfach, doch der einzige gangbare Weg.