Haben auch schwerbehinderte ohne Merkzeichen recht auf ein Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln.?
Oder haben nur schwerbehindert en mit Merkzeichen G, aG, Bl, B und H.?
3 Antworten
Ich habe auch einen Schwerbehinderten Ausweis GdB 90 .
Ob ich den nun habe oder ich hätte keinen Antrag gestellt, hätte ich das Porto und die Kosten für das Lichtbild gespart.
Der ist nichts "Wert". Wenn ich noch kein Altersrentner währe gäbe es 5 Tage im Jahr an Urlaub mehr.
Ohne jetzt eine rechtliche Grundlage:
Sie haben glaube ich kein RECHT darauf. Vielmehr sind die Plätze halt für sie freizuhalten, also quasi Hausrecht/-regeln
Nur mit "normalem" Schwerbehindertenausweis hat man kein Recht auf einen Sitzplatz