Habe von intrum justitia Post bekommen,es geht um einen Vollstreckungbescheid von 23.12.1985 ist das nicht längst verjährt? habe aber auch keine Mahnung erhalte

9 Antworten

Jede Mahnung unterbricht die Verjährung.

Leider totaler Blödsinn. Mahnungen haben exakt 0 Einfluss auf irgendeine Verjährung.

Lediglich bei Verbraucherkrediten sind außergerichtliche Forderungen um weitere zehn Jahre gehemmt, wenn per Mahnung der Verzug ausgelöst wird. Nicht mehr, nicht weniger.

Das obige hat damit nichts zu tun.

Bitte nicht diese absurden Falschinfos verbreiten. Danke.

Hier stehen schon in einigen Beiträgen die richtigen Dinge.

Die Verjährung beträgt für den Titel zunächst 30 Jahre. Damit ist es zunächst verjährt.

Ich würde dem Inkasso daher folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie wollen. Auch ist mir kein solcher Titel bekannt. Wie sie wissen, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Selbst wenn es also so einen Titel gäbe, ist er verjährt. Wenn Sie Einwände haben, können Sie diese gerne benennen. Ansonsten werden Sie mir unverzüglich den entwerteten Titel im Original aushändigen und mich ansonsten in Ruhe lassen. Vielen Dank."

Abwarten, wie das Inkasso reagiert.

Selbst wenn es aber beispielsweise in den 1980ern Vollstreckungshandlungen gegeben hätte oder Zahlungen o.ä., so dass die Verjährung noch nicht erreicht ist, gibt es noch andere Wege, das abzuwehren. beispielsweise genau schauen, ob der Gläubiger noch existiert. Wenn nicht, ist der Titel faktisch wertlos, es sei denn ein Titelverkauf kann nachgewiesen werden und der neue Gläubiger lässt sich den Titel auf sich umtragen (die Kosten muss er selbst bezahlen).

Dann gibt es noch das Rechtskonstrukt der Verwirkung. Wenn du beispielsweise zwischendrin wieder Kunde beim Gläubiger warst und er nicht auf die Altschulden aufmerksam machte... Dann darfst du gemäß Treu und Glauben davon ausgehen, dass er auf die alten Schulden verzichtet hat.

Melde dich am Besten nochmal hier, wenn das Inkasso reagiert hat, gerne auch per PM. Dann kann man weiterhelfen und ggf. Ratschlag geben bzw. dir erläutern ob ein Gang zum Anwalt Sinn ergibt oder nicht.

Laut Auskunft eines GV ist der VB nach mehr 30 Jahren nicht mehr vollstreckbar, außer wenn im Ablaufjahr (bei VB von 1985 wäre das 2015) ein neuer VB in der gleichen Sache erlassen würde. Dann zählen die 30 Jahre ab Erlass des neuen VB-Erlasses.

Man kann auch an den Schreiben der Inkassounternehmen ersehen ob der Bescheid schon Ungültig ist, denn es wird nur angeboten, das man eine Ratenvereinbahrung zustimmen würde. Androhungen über einen Anwalt weitere Vollstreckungsmaßnahmen zu erlassen fehlen.

Also Bei einen ungültigen VB einfach die Füße stillhalten, es sei denn du hast das Geld um die Schuld zu zahlen. Nur dann hättest Du das bestuimmt schon getan.

Nachtrag: Im übrigen  habe ich die Erfahrung gemacht, wenn man den GV nicht als Feind betrachtet, der einen alles wegnehmen will, und ihn freundlich behandelt, dann gibt er einen auch gute Ratschläge, wie man mit den Gläubigern umgehen kann.

@Graupelz3591

So ganz stimmt das nicht. Du kannst eine Schuld nicht zwei mal titulieren lassen. Aber es geht in die richtige Richtung. Man kann mit entsprechenden Maßnahmen die Verjährung neu beginnen lassen als Gläubiger.

Der Vollstreckungsbescheid ist nur verjährt, wenn in den Jahren seit Rechtskraft keine Maßnahmen unternommen wurden, durch die die Verjährung neu begann. Dass muss kein neuer Vollsreckungsbescheid sein. Bei jeder Vollstreckungshandlung oder Anerkenntnis z. B. durch Antrag auf Ratenzahlung beginnt die Vollstreckung von Neuem. Einfach nachzulesen im BGB:

https://dejure.org/gesetze/BGB/212.html

So kenne ich das auch dass mit erneutem Mahnbescheid die 30 Jahre erneut anfangen zu laufen.

Wurde Ihnen seit 1985 irgendwann mal ein erneuter Mahnbescheid zugestellt dann zählen ab diesem Datum die 30 Jahre erneut.

Es gibt keine "erneute Zustellung" von Mahnbescheides.