Habe mir letztens eine Klimaanlage gekauft und jetzt ein loch in die wand gebohrt, fürs ablüften, hätte ich jemanden erst um erlaubnis fragen müssen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja.

Denn entgegen einer hier anderslautenden Antwort kann eine Durchdringung der Außenhülle des Gebäudes eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 WEG darstellen.

Zum einen kann durch diesen Eingriff die Gesamterscheinung der Gebäudehülle nachteilig beeinträchtigt sein und zum anderen die Schutzfunktion der Gebäudehülle gestört werden.

Daher hast du vor einem solchen Eingriff die Genehmigung all der Wohnungseigentümer einzuholen, die von dieser Massnahme nachteilig betroffen sein können.

Tust du dies nicht, riskierst du den Rückbau zu deinen Lasten.

Nein. Die Gemeinde musst du nicht fragen. So etwas ist keine bauliche Veränderung, die genehmigungspflichtig wäre. Und da es eine Eigentumswohnung ist, gibt es auch keinen Vermieter, den du fragen müßtest.

Du hast aber vielleicht ein anderes Problem. Und zwar ein eine Mauer in der Regel eine sog. Dampfbremse. Das ist eine Folie außen unter dem Putz, die die Feuchtigkeit daran hindern soll, ins Mauerwerk einzudringen. Dieser Schutz ist nun verletzt und es könnte Feuchtigkeit eindringen, sich um Mauerwerk allmählich ausbreiten, und irgend wann zu Schimmel in einer der Wohnungen führen. Du solltest daher den Rand des Lochs versiegeln, um eine Dichtigkeit gegen Feuchtigkeit sicher zu stellen.

Ich gehe mal davon aus, dass wir hier von einer Eigetumswohnung reden. Dies Bedeutet, dass lediglich der Wandbehang (inkl. oberste Putzschicht), der Bodenbelag, nicht tragende Wände, Türen und zur Austattung der Wohnung gehörende Anlagen (z.B. Etagenheizung) in deinem persönlichen Eigentum stehen.

Alles andere ist Gemeinschaftseigentum und darf ohne Zustimmung der WEG nicht verändert werden.

Viel Erfolg!

Björn

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Hausverwaltung muß zuvor zustimmen, wenn an der Außenansicht etwas verändert wird, auch wenn Du Eigentümer einer Wohnung bist.