Habe mir ein Gebrauchtes Auto gekauft, kurz darauf habe ich einen Großen Steinschlag in der Frontscheibe?

15 Antworten

Hallo lieber Teelor,

falls du nicht nur den vorläufigen Versicherungsschutz anhand der eVB-Nr. vom Versicherer hast (dieser ist nur für Fremdschäden gültig als Kfz-Haftpflichtversich.schutz), sondern bereits den Kfz-Versicherungsvertrag inkl. des Teilkaskoschutzes unterschrieben u. eingereicht hast sowie die Police erhalten und den Erstbeitrag bezahlt hast, sehe ich da kein Problem ;-)

Ausser du hast einen guten Berater gefunden, welcher dir vorab eine sofortige Deckungszusage beim Teilkaskoschutz auf dem Antragsformular mit Datum u. Unterschrift bestätigt hat, dann kannst du den Schaden auch gleich melden beim Versicherer!

Eine Schlechterstufung aufgrund der TK-Schadenmeldung bekommst du nicht, da der TK-Schutz immer 100%-Beiträge sind ;-)

Gruß siola55


Laut der Werkstatt muss ich auch keine SB zahlen.

Das kann die Werkstatt so gar nicht sagen, weil es eine Sache Deiner Haftpflicht ist.
Zunächst würde ich davon ausgehen, dass die Selbstbeteiligung fällig ist.

Manche Hinterhof-Werkstatt versucht allerdings die Versicherung zu hintergehen, und macht die Reparatur per se um 150 EUR teurer.
Aber wehe wenn die Versicherung dahinter kommt.

Im übrigen ist ein Riss in der Scheibe ein (TÜV-)relevanter Mangel, der auch von übereifrigen Cops mit einem Bußgeld / Mangelschein belegt werden kann.
Ansonsten sehen die Versicherungsbedingungen i.d.R. vor, dass ein Schaden innerhalb 1 Woche gemeldet werden muss.

Könnte 'Picobello' überhaupt die Scheibe per Smart-Repair bearbeiten ?
Vielleicht mal eine andere Werkstatt fragen ..

Wichtig wäre auch, ob Du eine Werkstattbindung in Deinem Versicherungsvertrag hast. Dann darfst Du nämlich nicht einfach so zu irgendeiner Werkstatt gehen.
Ansonsten riskierst Du, dass nur ein Teil der Summe bezahlt wird ...

...weil es eine Sache Deiner Haftpflicht ist.

Nein! Es interessiert seine Haftpflicht-Versicherung einen feuchten Kehricht, ob er eine defekte Frontscheibe hat.

@nurromanus

Okay, sollte natürlich (Teil-)kasko heißen ...

@AnReRa

Und die gilt erst, wenn der Erstbeitrag bezahlt ist. So lange ist der Vertrag noch in der Schwebe.

@DerHans

Interessant. Ich dachte mit der eVB ist man 3 Monate vorläufig versichert. Aber gut ...
Gilt das mit dem 'Schweben' auch, wenn die Versicherung noch gar keine Rechnung über den Erstbetrag erstellt hat ?
Wie sieht das rechtlich aus, wenn die Versicherung die Rechnung zwar verschickt hat, diese aber beim VN nicht angekommen ist ?
(Kommt ja nicht per Einschreiben ...)
Ist bei mir nämlich passiert (wobei ich aber Einzugserlaubnis erteilt hatte). Etwa eine Woche nach der angeforderten Kopie der Unterlagen lag dann auch das Original im Briefkasten. Hatte der Briefträger wohl in den falschen Briefkasten getan ...


@AnReRa

Interessant. Ich dachte mit der eVB ist man 3 Monate vorläufig versichert...

... nur für Fremdschäden in der KFZ-Haftpflichtversicherung!

Steinschläge sind ein unabwendbares Ereignis. Die Versicherung wird nichts "sagen", sondern den Schaden regulieren. Die 150 Euro beim Scheibentausch zahlst du, den Rest die Versicherung.

Du scheinst in einer merkwürdigen Welt zu leben und machst es dir selber schwer.


Ich frage mich eben was auf mich zu kommen kann und wie ich mich verhalten sollte.

Ich bin noch in der Ausbildung und sollte wissen wenn große Kosten posten auf mich zu kommen...

Dieser Schaden ist ja nicht von Dir schuldhaft verursacht worden! Deshalb würde ich mir hierüber auch keine Sorgen machen. Da hier auch lediglich Deine Teilkasko in Anspruch genommen wird, gibt es auch keine SFR-Erhöhung; denn der Beitrag für die Teilkasko ändert sich nicht! Also laß den Schaden schnellstmöglichst reparieren und melde ihn Deiner Versicherung. Ob Du eine Selbstbeteiligung von 150,-- € zahlen mußt, würde ich auch noch einmal direkt mit der Versicherung abklären!

Hallo Teelor,

du brauchst dir keine Sorgen machen:

Das der Steinschlag so kurz nach Vertragsabschluss passiert ist, dafür kannst du ja nichts. Das ist einfach Pech und auch gar kein Problem, wenn du eine Teilkasko abgeschlossen hast.

Wenn die Scheibe getauscht werden muss, wirst du dich mit der vereinbarten Selbstbeteiligung an den Kosten beteiligen müssen.

Ich empfehle dir, vor jeder Reparatur mit deiner Versicherung zu sprechen. Dann weißt du genau, welche Kosten auf dich zukommen und was du ggf. beachten musst.

Vielleicht ist in deinem Vertrag eine "Werkstattbindung" vereinbart. Wenn Picobello dann kein Partner deiner Versicherung ist, ist eine anbieterabhängige "Vertragsstrafe" fällig, z.B. in Form einer erhöhten Selbstbeteiligung.

Unanbhängig von deinem Fall wäre selbst eine Reparatur der vorhandenen Scheibe nicht immer kostenlos. Jeder Anbieter kann selbst festlegen, ob und unter welchen Voraussetzungen er auf die Selbstbeteiligung verzichtet.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!

Viele Grüße

Lydia vom DEVK-Team

du brauchst dir keine Sorgen machen:

... und auch gar kein Problem, wenn du eine Teilkasko abgeschlossen hast.

Hey Lydia, abgeschlossen alleine genügt leider nicht! Solltest du vom DEVK-Team doch besser wissen, dass beim vorläufigen Versich.schutz (eVB-Nr.) nur Fremdschäden abgesichert sind u. keine Teil- oder Vollkaskoschäden.

Entweder muß der Versich.antrag mit TK-Schutz bereits eingereicht, policiert und der erste Beitrag bezahlt sein oder ein sehr guter Versich.berater die sofortige Deckung für TK-Schäden auf dem Antragsformular mit Datum und Unterschrift bestätigt hat ;-)