Habe keine Meldeadresse und brauch neuen Perso, was nun?

3 Antworten

Nach § 17 Absatz 1 BMG (Bundesmeldegesetz) bist erst mal verpflichtet einen Wohnsitz anzumelden.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Gemäß § 27 Absatz 2 Satz 1 BMG bist du dies jedoch nicht wenn du dort nicht länger als 6 Monate wohnst.

Wer im Inland [...] gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.

Dies trifft aber nicht zu, wenn du an deinem altem Wohnort nach unbekannt abgemeldet worden bist.

Gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 6 PAuswG (Personalausweisgesetz) in Verbindung mit § 5 Absatz 3 PAuswG enthält auch der vorläufige Ausweis zwingend die Adresse.

 Der Personalausweis enthält [...] 9. Anschrift, [...]
 Der vorläufige Personalausweis enthält die in Absatz 2 Nr. 1 bis 12 und die in Absatz 4 Satz 2 genannten Angaben sowie die Angabe der ausstellenden Behörde, den Tag der Ausstellung und den letzten Tag der Gültigkeitsdauer.

Ohne Adresse also kein Ausweis.

Dir bleibt nur, dich beim Bruder deines Freundes anzumelden. Dieser stellt dir die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Absatz 1 BMG aus.

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber [...] den Einzug schriftlich [...] innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen.

Er ist in diesem Fall dein Wohnungsgeber.

Es kann sein, dass das Meldeamt zusätzlich eine Bestätigung vom Eigentümer/Vermieter der Wohnung haben will, dass du dort eingezogen bist.

Dies musst du mit dem Meldeamt absprechen.

Bist du dann angemeldet kann ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du vorrübergehend bei einerAnderen Person unterkommst, musst du dich eh dort anmelden, Auch der Vermieter muss das wissen, wenn du länger als 6 Wochen dort wohnst.

Dein Bekannter meldet dich bei seinem Vermieter an, der stellt eine Mietbescheinigung aus, damit gehst du zum Bürgerbüro, meldest dort den Wohnsitz an, und bekommst deinen vorläufigen Perso.

Als ich ihn gefragt habe ob er das machen würde meinte er Nein.

Wir leben momentan zu 3. In einer 1 ein habälb Wohnung...

Falsch, deine sog. Mietbescheinigung hat der Bruder des Freundes auszustellen und dabei anzugeben, dass der Vermieter, bzw. wer Eigentümer der Wohnung ist.

Melde dich unter der Adresse deines Bruders an.