Habe ich trotz Betriebswechsel ein Recht auf das Ausbildungszeugnis?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch bei vorzeitiger Beendigung (Splittung) einer Ausbildung hast Du selbstverständlich einen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis, das sich jeweils auf den Zeitraum von Beginn der Ausbildung bis zum Tag des Ausscheidens bei dem Ausbildungsbetrieb bezieht.

Die Rechtsgrundlage ist §16 (1) Satz 1 BBiG.                  

Wenn das nicht so wäre, wäre die Dokumentation der Ausbildung ja unvollständig, denn der zweite Ausbildungsbetrieb kann ja schließlich nur seinen Teilabschnitt bescheinigen.

Wichtig bei der Anforderung der (Teil-)Ausbildungszeugnisse bei beiden Ausbildungsbetrieben ist (wenn von Dir gewünscht), dass Du explizit die Hereinnahme der Angaben über Verhalten und Leistung verlangst, ansonsten würden diese entfallen, und jeweils "einfache" Ausbildungszeugnisse erstellt ...... (==> siehe §16 (2) Satz 2 BBiG).


Ich empfehle die Hereinnahme, und empfehle weiterhin, beide
Ausbildungszeugnisse hier vollständig (!) zur Begutachtung einzustellen.

Viel Erfolg!

Gruß @Nightstick

ja,hast du.je nachdem zu welcher berufsgruppe du gehoerst,wende dich an die entsprechende innung oder ihk.