Habe ich Recht (als Verkäufer) auf eine NACHERFÜLLUNG?

2 Antworten

Bist du denn Privatverkäufer oder Gewerblich? Als Privatverkäufer musst du nix machen wenn alles ok war bevor du das Fahrrad abgegeben hast. Als Gewerblicher Händler/Verkäufer musst du natürlich Garantie geben und somit auch schäden ausbügeln. LG

und ich glaube auch das du es 1-2 selber machen darfst und dann darf der Kunde erst  zu einem Teuren Reparatur service und dir die Rechnung schicken

ja, hast du

nachbessern, heißt das

2 oder 3 mal, muss der kunde das hinnehmen