Habe ich noch Chancen für die Polizei zu arbeiten wenn ich polizeilich schon aufgefallen bin?
Also ich möchte zukünftig mal für die Polizei arbeiten, natürlich als Polizist. Doch als ich jünger war, ca. 10 Jahre alt, hab ich einen Jungen geschlagen, seine Eltern haben mich gleich mal bei der Polizei gemeldet und die Polizei war bei mir zu Hause. Der Polizist sagte mir, wenn ich nocheinmal so eine Tat begehe, werde ich ins Jugendhei kommen( Mein Vater hat sich dann bei der Polizei erkundigt und der Polizist meinte, dass er mich nur erschrecken wollte, damit ich kein " Wiederholungstäter" werde. Achja noch vergessen zu erwähnen: Ich habe noch einen Jungen geschlagen als ich 9 war, Eltern waren auch bei der Polizei doch die Polizei wollte keine Daten von mir und sagten das die Polizei da nichts machen könne. Jz wollte ich euch fragen ob ich jz nichtmehr für die Polizei arbeiten kann. Ich musste daweil noch nie (Gott sei Dank) vor Gericht. Also kann mir das bitte einer erklären ob ich noch Chancen habe oder nicht, Vielen dank !:)
8 Antworten

Ja. Du kannst dich bewerben, weil, als du die Tat begangen hast, unter 14 Jahren warst!

Alles klar danke ;)

Sollte klappen, ist ja normal, dass man als Kind mal Ärger gemacht hat

Hallo TikiTakaFreak,
grundsätzlich gilt, dass man
- Gerichtlich verurteilt worden sein darf und
- es darf kein Strafverfahren gegen Dich anhängig sein
Da Du zum Tatzeitpunkt noch keine 14 Jahre alt und somit nicht schuldfähig warst, steht einer Bewerbung bei der Polizei zumindest von strafrechtlicher Seite nichts entgegen.
Jetzt müsstest Du nur noch die zahlreichen anderen Voraussetzungen für den Polizeidienst erfüllen.
Welche Voraussetzungen gefordert sind, kannst Du
- unter www.Polizei.de und dann
- Dein Bundesland auswählen und dann
- den Punkt Ausbildung oder Kariere suchen
herausfinden.
Schöne Grüße
TheGrow

Also inhaltlich passt es soweit, ich sag mal danke ;)

Nein, Inhaltlich passte dieser Thread eben nicht, denn ich habe geschrieben:
grundsätzlich gilt, dass man
- Gerichtlich verurteilt worden sein darf und
Das stimmt eben nicht, denn richtig muss es heißen:
grundsätzlich gilt, dass man
- Gerichtlich NICHT verurteilt worden sein darf und

Mit 10 Jahren warst du noch nicht strafmündig, also ist es auch nirgendwo vermerkt.

Hallo TikiTakaFreak,
grundsätzlich gilt, dass man
- Gerichtlich nicht verurteilt worden sein darf und
- es darf kein Strafverfahren gegen Dich anhängig sein
Da Du zum Tatzeitpunkt noch keine 14 Jahre alt und somit nicht schuldfähig warst, steht einer Bewerbung bei der Polizei zumindest von strafrechtlicher Seite nichts entgegen.
Jetzt müsstest Du nur noch die zahlreichen anderen Voraussetzungen für den Polizeidienst erfüllen.
Welche Voraussetzungen gefordert sind, kannst Du
- unter www.Polizei.de und dann
- Dein Bundesland auswählen und dann
- den Punkt Ausbildung oder Kariere suchen
herausfinden.
Schöne Grüße
TheGrow
Habe meinen Thread zur Löschung gemeldet, weil unter Punkt 1 ein Inhaltlicher Fehler vorliegt und eine Korrektur aufgrund eines Fehlers im Forum nicht möglich war.
Der inhaltlich korrekte Thread steht unten