Habe ich nach einem Work-and-Travel-Aufenthalt Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Hallo Zusammen, mein Arbeitsvertrag läuft im Juli aus und deshalb plane ich, im August für 6 Monate work&travel in Australien zu machen. Jetzt frage ich mich, ob ich nach meiner Rückkerhr noch Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Muss ich es beantragen, wenn ich wieder komme, oder schon vor meiner Abreise? Ich weiß, dass ich während meines Auslandsaufenthalts natürlich nichts bekomme, aber möchte natürlich nach meiner Rückkehr erst mal finanziell abgesichert sein, solange ich noch keinen neuen Job gefunden habe. Man hat ja, meines Wissens nach, nur 1 Jahr Anspruch auf ALG1, kann ich es also vor der Reise beantragen und wenn es genehmigt ist, ein halbes Jahr "aussetzen", sodass ich noch 6 Monate Anspruch habe, wenn ich wieder da bin? Ich hoffe, ich konnte meine Frage verständlich schildern :)
Vielen Dank für eure Hilfe!
5 Antworten
Sobald du weist, dass du arbeitlos wirst mußt du dich arbeitslos melden, Frühestens 3 Monate vorher. Wenn du einen befristeten Vertrag hast, steht dir ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld zu. Wenn du einen Termin hast, wenn du das Land verläßt mußt du der Arbeitsagentur das mitteilen. Wenn du das genaue Rückreisedatum weisst, kannst du das auch gleich mitteilen. Wenn du zurück kommst meldest du dich direkt bei der Arbeitsagentur und dir steht sofort Geld zu. Ich war schon mehrere Male im Ausland und hab das einige Male gemacht. Wenn du dich nicht 3 Monate vorher arbeitslos gemeldet hast, hast du eine Sperrfrist, die läuft also weiter wenn du im Ausland bist, daher ist nicht schlimm, wenn du dich nicht rechtzeitig meldest.
Ist zwar keine Antwort auf die Frage (Sorry!) aber für ne Freundin, dies wissen will: ist es gestattet, wenn man Alg2 bekommt ins Ausland zu reisen für ein Jahr und wenn sie wieder da ist, es wieder beantragen könnte? Dies wäre bloß eine Notlösung, der Plan ist 1 Jahr Ausland und dann sofort ins Studium einzusteigen. Bitte um Antworten. Danke :-)
Wenn dein AV - ausläuft und nicht verlängert wird,musst du dich 3 Monate vor Ablauf arbeitssuchend melden !
Dann kannst du dich gleich mal erkundigen und ihnen dein Vorhaben mitteilen. Solltest du also keine Verlängerung deines AV - angeboten bekommen,so das eine evtl. Sperre von 3 Monaten eintreten könnte,hast du nach der Rückkehr deinen vollen Anspruch,den du dir bis dahin erworben hast.
Du musst dich dann natürlich persönlich bei der Arbeitsagentur melden.
Ab Zeitpunkt der Antragsstellung hast Du Anspruch..und Verpflichtung, man muss sich regelmäßig dort vorstellen Wenn man sich nicht an die Regeln hält, gibts nichts mehr.
Nein, das zählt nicht wenn man sich für einen Auslandsaufenthalt abmeldet!
Ja hast Du.
Anspruch auf ALG I hat, wer mindestens 12 Monate einem Pflichtversicherungsverhältnis unterlag. Je länger die Beschäftigung umso länger die Bezugsdauer.
Nach deiner Schilderung, würde ich den Anspruch vorher anmelden und dann der AfA mitteilen das Du in Australien noch weiterarbeiten willst um Kontakte aufzubauen. " Ausland Unfallversicherung abschließen"
ALG steht dir nach Australien für die Zeit zu für die Du eine Anwartschaftszeit nachweist, bezugsdauer findest du im Net. Es könnte sein, das man dir bei der AfA tips gibt was die Versicherungszeiten in Australien betrifft gibt (Hier gelten die englischen Vereinbarungen für Arbeitsabkommen zwischen BRD und GB) und evtl. kommt hier noch eine Förderung in betracht, solltest du bei deiner zuständigen Sachbearbeiterin nachfragen.