Habe ich gesetzl. Garantie bei Retainer (Kieferorthopädie)
Hallo, mein Kind hat seit Jan. 2012 einen Retainer. Unterdessen wurde schon 3x die gleiche Klebestelle "repariert", da sich der Retainer dort löste. Die ersten Male wurden die Kosten vom Kieferorthopäden übernommen, da es ein "Garantiefall" war. Das letzte Mal erhielt ich eine Rechnung, da er die Kosten nicht mehr übernehmen will. Verlängert sich die Garantie nicht automatisch nach einer Nachbesserung wieder um zwei Jahre? Vielen Dank für rechtlich richtige Antworten (bitte keine Vermutungen, die habe ich selbst :-) )
1 Antwort
Eine Garantie besteht ab dem Zeitpunkt des Kaufs oder Einbaus. Zwischenzeitliche Veränderungen verlängern die Garantie nicht. In der Humanmedizin kann dies allerdings nur auf genormte "Teile" zutreffen (Herzschrittmacher, Hüftgelenke, etc.). Bei individuellen medizinischen Eingriffen kann der Arzt nur eine Garantie auf die sachgerechte Ausführung seiner Arbeit geben. Daher müsstest du jetzt feststellen lassen, ob ein ärztlicher Kunstfehler vorliegt, und dies mittels einem Gutachten durch einen anderen Mediziner.