Habe ich Gehaltsanspruch bei Beurlaubung durch AG?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er hat mir schon einen Aufhebungsvertag unter die Nase gehalten, habe ich natürlich nicht unterschrieben da ich ja bereit dazu wäre meine Arbeit wieder vollzeit auszuüben

Richtig gehandelt,keinen Aufhebungsvertrag machen. Hat sehr viele Nachteile sonst.

Jetzt kam er auf die Idee mich am 1.4. zu kündigen und mich zu beurlauben. Bekomme ich mein Gehalt weiterhin oder fällt das dann flach?

Es steht im frei,Sie nicht zur Arbeit kommen zu lassen,bezahlen muss er Sie aber trotzdem.

Bloss nix unterschreiben bitte, das kommt auch wg. ALG etc nicht gut.

Bei mir war das leztes MAl und auch diesmal (bin wg. Krank gekündigt worden), dass der AG von sich aus sagte, unter Fortlauf der Bezüge (also MIT Geld) freigestellt. Diesmal sind eh noch Überstunden und Urlaub da.. also hoffe ich, die zahlen auch echt :-S

Beruf Dich auf jeden Fall darauf, dass Du ja arbeitswillig bist.. Fristen hat der charmante AG einzuhalten, da kommt er nicht drumrum. Und wenn er meint, er hat Dich lieber nicht im Job sondern auf Mallorca.. dann ist das seine Entscheidung und er zahlt dafür. !!!!!Lass Dich auf jeden Fall arbeitsrechtlich beraten, nicht dass die Dir hintenrum noch ein Ei ins Nest legen!!! Evtl. hast Du auch Anrecht auf eine Abfindung? Anwälte verdienen ihr Geld mit so was, ja, schon klar, aber dafür kennen sie auch die kleinen fiesen Tricks, mit denen AN womöglich aufs Kreuz gelegt werden können.

Meiner riet mir damals sogar, nicht mal zu unterschreiben, dass ich die Freistellung akzeptiere- sondern es einfach nur zur Kenntnis zu nehmen. Und das war nachher tatsächlich wichtig..

Bei Beurlaubung durch den AG hast Du vollen Gehaltsanspruch.

Bitte wende dich umgehend an einen Anwalt für Arbeitsrecht! Die sache ist sehr kompliziert und hängt auch von der Größe des Betriebes ab. Wichtig ist aber erst mal nichts zu unterschreiben.

Häh? Was ist daran kompliziert?

@WetWilly

..............und warum soll sie Geld für einen Anwalt ausgeben?

@lenzing42

aber das mit dem nix unterschreiben war richtig ;-)

Was heißt "am 1.4. zu kündigen"? Kündigungsfristen muss Dein Arbeitgeber auch bei einer Beurlaubung einhalten, während der Du Deine vollen Gehaltsansprüche hast.

Das bedeutet, dass der AG am 01.04. die Kündigung ausspricht. Vorher darf er nicht (Mutterschutz). Danach läuft dann die Kündigungsfrist.

@WetWilly

Hätte ich gewusst, dass Du Hellseher bist, hätte ich natürlich gleich bei Dir rückgefragt und nicht bei der Fragestellerin... Hoffen wir mal, dass Du Recht hast!

@LondonerNebel

Ja, hättest Du mal. Übrigens: gegen eine geringe Gebühr (gerne per Western Union) hätte ich noch die Lottozahlen für Samstag im Angebot.

@WetWilly

Lohnt sich nicht, weil es dann wohl mindestens 2 Gewinner gäbe... ;-)

Hab mich vielleicht ein bisschen umständlich ausgedrückt. Er wird mir am 1.4. die Kündigung in die Hand drücken

@maximama22

Okay, damit wäre das geklärt. Ich wollte nur ausschließen, dass Dir der AG bereits rechtswidrig gekündigt hat. Denn selbst in diesem Fall könntest Du Dein Klagerecht verwirken und die Kündigung wäre schlussendlich trotz allem wirksam...