Habe ich eine Chance gegen den hvv?
Ich habe von meinem alten Arbeitgeber eine hvv proficard bekommen, die ich zum 31.07. Zurück geben sollte. Am 15.06 und 20.06 habe ich ihn bereits per Email Infomiert das ich sie per Post abgeschickt habe. Er sagt sie ist nicht angekommen, ich glaube er hat sie bekommen, und ist nur sauer das ich von ihm nicht übernommen werden wollte sondern woanders angefangen habe. Ich hatte die ganze Sache schon vergessen, bis ich jetzt Post vom Anwalt des hvv bekommen habe. Ich soll das Abo von Juli bis März 13 bezahlen (116€) im Monat. Dafür würde ich eine neue Fahrkarte bis März bekommen.
Das lohnt sich für mich nicht da ich jeden Tag mit Auto fahre und ich es sonst zeitlich mit dem hvv garnicht schaffen würde. Es geht dem hvv darum, das ich die Fahrkarte persöhnlich hätte abgeben sollen. (steht wohl in den AGB's)
In meinem Augen ist die Fahrkarte zur zeit der Beschäftigung weggekommen und ich muss nix bezahlen, aber ich kenne das Gesetz nicht, und wollte fragen wie es rechtlich aussieht.
Da ich wenn ich im recht bin zum Anwalt gehen werde.
Ich bin für jede Antwort dankbar.
LG Lampe 99
9 Antworten
" Ich soll das Abo von Juli bis März 13 bezahlen (116€) im Monat. Dafür würde ich eine neue Fahrkarte bis März bekommen. "
Hast Du so ein Abo bestellt?
Denk mal nach. Auch, ob DU irgendwo nebenbei etwas unterschrieben haben könntest.
Du musst beweisen, dass du die Karte abgeschickt hast. Das hättest du schon tun müssen, als dein ehemaliger Arbeitgeber sagte, dass er nichts bekommen hat. Die 116,- Euro musst du nun zahlen. Ein Anwalt ist teurer als 116,- Euro.
In meinem Augen ist die Fahrkarte zur zeit der Beschäftigung weggekommen und ich muss nix bezahlen
Das ist völlig egal. Die Beweislast dafür, dass der HVV die Karte erhalten hat, liegt bei dir. Ansonsten bist du deinem Ex-AG wohl schadensersatzpflichtig.
Drei Möglichkeiten
Du zahlst den Kram und gut ist und fertig
Du zahlst den Kram nicht und setzt Dich mit dem Anwalt auseinander
Du gehst zum Anwalt und dieser setzt sich mit dem HVV Anwalt auseinander.
Tatsache: Bei den Punkten 2 und 3 wirst Du schlechte Karten haben und wenn Du behauptest die Karte hättest Du noch im Beschäftigungsverhältnis versendet, dann interessiert sich kein Mensch dafür da Du dieses eben nicht belegen kannst.
Und weiterhin werden die Punkte 2 und 3 nur noch weitere Kosten verursachen.
sowas schickt man ja auch nicht einfach so in einem normalen brief ab, sondern mit einem einschreiben so hättest du nämlich beiweisen können das du die fahrkarte abgeschickt hast. Jetzt musst du beweisen das du die wirklich abgeschickt hast, was aber wohl schwierig werden wird. Ansonsten versuche mal deinen alten Arbeitgeber anzurufen und es mit ihm zu klären.
Denn musst du das beweisen, das es während der Beschäftigung passiert ist
Hab ich schon er will nicht mit Mir reden und die Fahrkarte ist Ja während der beschäftigung weggekommen und nicht danach...