Habe ich ein Recht auf Rückbuchung einer Visa-Abbuchung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

visa und mastercard regeln ganz genau unter welchen bedingungen und Voraussetzungen ein sogenanntes chargeback möglich ist. anders als beim girokonto kann man nicht einfach die zahlung zurückgeben. denn der sinn einer kreditkartenzahlung ist eben auch die gewissheit für den Verkäufer, dass er das geld sicher verbuchen kann und nicht drauf hoffen/warten muss, dass die lastschrift auch durch geht.

wenn du also ein problem mit einer transaktion hast kannst du diese über die karten ausgebende bank reklamieren. das heißt du schilderst denen erstmal was los ist. Bei guten Banken reicht das sogar telefonisch, bei vielen muss das aber schon schriftlich passieren. erst dann prüft die fachabteilung welche sachlage vorliegt und ob die bank da überhaupt zuständig ist.

wenn du sagst der umsatz wurde überhaupt nicht von dir getätigt wäre das klassischer missbrauch. dann wird die karte gesperrt, ausgetauscht und das geld muss innerhalb weniger tage wenigstens unter vorbehalt gutgeschrieben werden. Danach wird alles weitere geklärt.

eine anzeige macht nur dann sinn, wenn du fahrlässig gehandelt hast und/oder deine Unschuld beweisen musst, etwa wenn deine karte gestohlen wurde und jemand auch die PIN wusste und geld abheben konnte. bei reinen online Umsätzen ist sowas nicht nötig.

im zweifel solltest du dich jedenfalls immer schriftlich mit der bank austauschen. denn am telefon sind Fachabteilungen sehr dünn besetzt und daher kaum erreichbar, und der telefonservice kennt nicht alle regeln nach denen die fachabteilung arbeitet.

In Deutschland ist es tatsächlich etwas schwierig eine Kreditkartenbelastung zu reklamieren. Das liegt daran, dass die Bank im Falle einer Rückbuchung bis zur vollständigen Klärung in Vorkasse gehen muss.

Es ist in der Tat so, dass viele Banken von einem ein ausgefülltes Formular haben wollen (plus Strafanzeige). Das Formular alleine sollte aber auch schon ausreichen, man kann und darf Dich nicht zu einer Anzeige zwingen, um einen eigenen Anspruch durchzusetzen.

Ich würde das Formular ausfüllen, gleichzeitig der Bank mitteilen, dass man der BaFin dieses Verhalten melden wird (man sollte gleichzeitig die BaFin dann noch darüber informieren).

Meist geht dann alles ziemlich zeitnah.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hm. Ich hatte auchmal so einen Fall. Es ging um eine Abbuchung von ca. 35 Euro, die ich partout nicht zuordnen konnte. Ich hab dann bei der Nummer angerufen, die auf der Kreditkartenrechnung stand und auf der nächsten Abrechnung wurde mir der Betrag dann gutgeschrieben. Von dem Unternehmen, das die Abbuchung durchgeführt hatte, habe ich nie wieder was gehört. Das Ganze ist jetzt ca. 5 Jahre her.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kläre genau, was das war. Die Gebühr für die Kreditkarte? Irgendetwas vergesse?

Ansonsten sofort die Karte selbst sperren lassen!!! (Das koster für dich zwar die neue Kartengebühr, zeigt aber deinen Aufklärungswillen.

Anzeige bei der Polizei.

Deine Kartenfirma auffordern, diese Abbuchung rückgängig zu machen.

Ich selbst ziehe etwa 2 x im Monat einen Kontoauszug, obwohl ich die Kreditkarte sehr selten benutze. Beim Normalkonto fast 2täglich. So kannst du deine Sorgfaltspflicht nachweisen und der Kreis der möglichen Täter lässt sich eingrenzen.

Bei uns wurden einmal mehrere Flüge aus Singapor abgebucht. Wir bekamen alles wieder klar und Geld zurück.

Nun habe ich bei meiner Bank angerufen

Du musst bei dem KK-Institut anrufen