Habe ich ein recht auf arbeitslosengeld?
Hallo,
Ich habe von 2005 bis 2012 vollzeit gearbeitet und 2017 ca. 8 monate in teilzeit habe noch nie arbeitzlosengeld beantagt.. meine frage ist ob ich noch ein recht darauf habe es jetzt zu beantragen?
Muss ich mich dafür arbeitssuchend melden? Kann nämlich nicht in Vollzeit arbeiten habe drei kleine Kinder (1jahr,3jahre und 4jahre)
2 Antworten
Arbeitslosengeld kann man nicht rückwirkend beantragen, es gilt immer erst ab dem Zeitpunkt des Antrags, d.h. in Deinem Fall ab jetzt; also geh mal hin. Arbeiten gehn musst Du mit bei drei kleinen Kinder natürlich erstmal nicht.
Wenn du Teilzeit arbeitest, dann bist du nicht arbeitslos und kannst kein Arbeitslosengeld beantragen. Erst wenn du arbeitslos bist und einen Job suchst
Teilzeit = Arbeitslos?
2017 hat sie 8 Monate gearbeitet - jetzt haben wir 2019
Dann ist es klar. Dachte sie sei jetzt noch teilzeit am arbeiten.
Bin Grad nicht Am arbeiten habe im Jahr 2017 für 8 Monate in Teilzeit gearbeitet bin ca seit 2 Jahren zu Hause..
Könnt ich denn beim Arbeitsamt sagen das ich wenn dann in Teilzeit arbeiten kann
Du hast ein 1 jähriges Kind - da musst Du nicht arbeiten, lies doch mal den link den ich Dir geschickt habe, Du bist in Elternzeit
und 2017 ca. 8 monate in teilzeit
sie IST arbeitslos