Habe ich ein Recht auf Abfindung?
Hallo,
ich arbeite in der Gastronomie und bin vor ein paar Tagen von einem Mitarbeiter Sexuell genötigt worden. Nun möchte ich nicht mehr in den Betrieb zurück. Ich habe über 13 Jahre dort gearbeitet. Kann ich meinen Chef nach einer Abfindung fragen, obwohl ich selber kündige?Ich wäre sehr froh über ein paar hilfreiche Tipps !!!Vielen Dank!!
3 Antworten
Hallo, es ist grundsätzlich so, dass kein Anrecht auf eine Abfindung besteht. Allerdings ist es mittlerweile fast üblich, eine solche auszuhandeln, wenn dem Arbeitnehmer gekündigt wird. Oft findet so etwas beim Arbeitsgericht statt, wenn der Arbeitnehmer gegen seine Kündigung klagt. Aussicht auf Erfolg, bzw. auf eine ordentliche Abfindung haben oft langjährige Mitarbeiter.
Da du selbst kündigen möchtest, erübrigt sich das wohl. Denn dein Arbeitgeber will dich vermutlich nicht loswerden, sonst wärst du wohl nicht schon so lange dabei.
Es stellt sich mir sowieso die Frage, warum ausgerechnet du kündigen möchtest! Der Übergriff eines Kollegen sollte dich nicht dazu veranlassen, das Weite zu suchen, sondern dagegen vorzugehen. Nimm´deinen Mut zusamen und sprich mit einem Vorgesetzten. Wenn du dir selbst nichts vorzuwerfen hast sehe ich keinen Grund, auf deinen langjährigen Job zu verzichten.
Alles Gute!
Danke für Deine Hilfe! :-) Ich habe mit meinem Chef gesprochen und er möchte das ich in dem Betrieb bleibe. Nun muss ich nur noch meine Angst überwinden, und mich dem Koch stellen. Mein Chef hat ihm eine Abmahnung geschrieben, aber er wird ihn nicht kündigen, weil er ihn braucht... Ich denke es wird einige Zeit dauern, aber ich werde wohl zurückgehen...Danke noch mal Deine Hilfe
Nein, du hast kein Recht auf Abfindung, wenn du selbst kündigst. Auch vor der Arbeitsagentur musst du dich erklären, wenn du keine Sperre möchtest.
Da könnte auch jeder plötzlich daherkommen...
Du solltest die Sache ruhiger angehen, rede mit deinem Chef oder Vorgesetzten, oder wenn vorhanden mit dem Betriebsrat, und berichte erst einmal über den Vorfall. Vielleicht ergeben sich dann noch andere Möglichkeiten, als eine Kündigung durch dich selbst. Ich denke da an Sanktionsmöglichkeiten gegen den "Mitarbeiter", von der Abmahnung bis zur Kündigung, sowie an mögliche strafrechtliche Konsequenzen.
was nennst du Sexuelle Nötigung? Spässchen die wir in der küche untereinander machen sind manchmal grenzwertig aber niemals Nötigung.Also mal etwas genauer Bitte !! Eine Abfindung bekommst du nicht dafür eine 6 Wöchige Geldsperre beim Arbeitsamt.
Mit Späßchen habe ich auch keine Probleme. Aber dann wurde es Belästigung und dann Nötigung. Er hat mich missbraucht, möchte nicht weiter darauf eingehen...