Habe ich das Recht, Fotos auf denen ich drauf bin an mich zu reisen oder wie läuft das?

8 Antworten

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Ich gehe einmal davon aus, dass du nicht Urheber der Bilder bist - sonst wärst du ja wahrscheinlich nicht darauf zu sehen (Ausnahmen: Aufnahmen via Spiegel, Fernbedienung oder Selbstauslöser). Daher sind urheberrechtliche Ansprüche ausgeschlossen.

Deine Rechte richten sich im Wesentlichen nach den §§ 22, 23 KunstUrhG: http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html

Das bedeutet, dass die Fotos nur mit deiner Einwilligung verbreitet oder veröffentlicht werden durften. Die Einwilligung muss nicht explizit erteilt werden. Wenn der Abgebildete sich fotografieren ließ und wusste oder stark damit rechnen musste, dass Bilder verbreitet oder veröffentlicht werden, und dagegen nichts sagt, so gilt dies in der Regel als Einwilligung. Da man allgemein davon ausgehen muss, dass Bilder zum Beispiel einer Geburtstagsfeier im engen privaten Kreis (Familie, enge Freunde, Personen, die zum Zeitpunkt des Fotos zugegen waren) verbreitet werden, kann man also auch eine Einwilligung des Abgebildeten annehmen. Es gibt hier aber eine große Grauzone, die letztlich ein Richter im Einzelfall beurteilen muss.

Diese Einwilligung ist auch nur schwer widerrufbar. Vor allem reicht es hierfür nicht, dass einem das Bild später nicht gefällt. Man benötigt für einen solchen Widerruf wichtige Gründe.

Zu beachten ist hierbei auch, dass § 22 KunstUrhG nur die Verbreitung oder Veröffentlichung einschränkt - nicht aber den Besitz der Bilder und das Herumzeigen unter Freunden. Daher hast du keinen Anspruch auf Vernichtung oder Geheimhaltung der Bilder.

Wie viele Menschen auf dem Bild zu sehen sind, ist übrigens, anders als oft behauptet, egal. Eine Rolle spielt nur, ob die Person "Beiwerk" ist, also ob die Aufnahme vor allem gemacht wurde, um die Person samt anderer Personen zu zeigen, oder ob man vor allem einen Ort zeigen wollte, an dem sich zufällig auch die Person befindet. Ein Gruppenfoto mit 20 Leuten erspart dem Veröffentlicher nicht, die Einwilligung aller 20 Personen einzuholen, wer aber eine Statue fotografiert, vor der zufälligerweise gerade jemand im Gras liegt, benötigt das nicht.

Eine weitere Einschränkung ergibt sich aus § 201a StGB. Danach dürfen Bilder von dir im privaten Bereich (also in einer Wohnung zum Beispiel) nicht heimlich gemacht werden. Wenn also eines der Bilder auf diese Wiese angefertigt wurde, dann hättest du einen Anspruch auf Vernichtung.

Ein Anspruch auf Vernichtung kann sich auch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ergeben. Dieses ist nicht gesetzlich geregelt und daher immer schwer abzugrenzen. Auch hier kommt es darauf an, ob der Besitz der Bilder alleine oder das Herumzeigen deine Persönlichkeitsrechte in so schwer wiegender Weise verletzt, dass diese Verletzung das Interesse des Urhebers wesentlich überwiegt. Bei Bildern, auf denen du dir einfach nur nicht schön genug bist, dürfte das in aller Regel nicht der Fall sein.

Danke für die schon "zu ausführliche" Antwort

--- und für die Zeit die du hierfür nehmen musstet!

Ja du hast das Recht am eigenen Bild. Das Problem in deinem Fall hier ist aber das du dieses Recht nur für die Zukunft und Gegenwart geltend machen kannst. Für die Bilder um die es hier geht hast du dein Einverständnis gegeben und das ist auch gültig. Es gibt zwar die Möglichkeit eine Einverständniserklärung bei gewissen Umständen zurück zunehemen. Nur davon bist du sehr sehr weit weg. Du kannst nur mit deinen Verwanten sprechen und ihnen erklären warum du zur Zeit nicht möchtest das diese Bilder gezeigt werden. Wenn du sie vernichtest machst du dich zum einen der Sachbeschädigung schuldig und das Problem besteht auch weiter.

Mit deinem Persönlichkeitsrecht darfst du die Veröffentlichung der Bilder und jedwede öffentliche Zurschaustellung der Bilder untersagen. Damit sind deine Möglichkeiten aber auch im Wesentlichen erschöpft.

Zeigen die Bilder dich als Teil der Masse bei einem öffentlichen Ereignis, dich bei einem öffentlichen Auftritt oder dich als unbedeutendes Beiwerk kannst du nichts gegen die Veröffentlichung tun. Auch kannst du nicht verlangen das die Bilder vernichtet oder gelöscht werden, auch die Betrachtung der Bilder durch den Fotografen und seiner Familie sowie seiner engsten Freunde kannst du nicht unterbinden.

DU entscheidest auf welchen Bilder du drauf bist und wer die Fotos haben/sehen darf bzw. verbreiten. Aber lässt sich das nicht auch ohne Gesetze regeln? Ja du kannst was dagegen tun auch rechtlich, versuchs aber lieber erstmal mit reden. LG

Gegen Photos, die im Familienkreis entstanden waren und diesen auch nicht verlassen, kannst Du gar nichts machen.

Rechtlich dagegen vorgehen könntest Du frühestens - auch längst nicht immer - wenn der Eigentümer die Bilder veröffentlichte.