Habe ich das Recht, das Foto anzufordern?

7 Antworten

Ein Foto muss sie nicht machen. Wenn Du die Zeit zu Deinen Ungunsten einstellst, ist das m. E. kein Grund Dich wg. einer Ordnungswidrigkeit zu belangen. Wenn es also so ist, dass Du zu Deinen Ungunsten die Parkscheibe eingestllt hast, würde ich abwarten, bis die Sache an ein Gericht weiter gegeben wird. Der Richter wird spätestens das Verfahren einstellen. Du kannst aber auch Widerspruch einlegen und ihn damit begründen, dass Du Dir ja nicht mehr Parkzeit ermogelt hast.

Weder noch. Die Zeugenaussage der Politesse reicht grundsätzlich aus. Und Du kannst das Foto nicht anfordern. Das kann nur ein Rechtsanwalt im Rahmen der Akteneinsicht. Du kannst auf Antrag allerdings Einsicht in die Akte bekommen - ob Du dann in den Räumen des Ordnungsamtes Einsicht in die Akte nehmen kannst oder Dir Kopien zugeschickt werden, kann das Ordnungsamt aber selbst entscheiden. ( § 147 Abs. 7 StPO ) http://dejure.org/gesetze/StPO/147.html

Politessen machen kein Foto. Du kannst natürlich einen Widerspruch gegen den Strafzettel binnen 14 Tage nach Zustellung des Strafzettels einlegen mit einer Begründung.

MFG

Der Strafzettel wird nicht zugestellt, sondern hing am Auto ;).

Und doch, Politessen machen Fotos.

Politessen machen wohl Fotos - zumindest bei uns in Bawü.

Also ich weiss nicht wie das andere Bundesländer handhaben, aber hier bein uns im Kreis wird bei jedem Tatbestand ein Foto gemacht. Kommt nämlich oft vor, dass Leute behaupten keinen Fehler begangen zu haben. Ich arbeite selber im Gemeindevollzugsdienst also u.a auch Autos aufschreiben. Von jedem Auto wird bei uns ein Foto gemacht. Parkscheibe u. Auto mit Kennzeichen. Und dieses Foto kann man bei uns auch jederzeit einsehen.

nein. es gibt kein Foto. Du kannst natürlich warten, bis der Anhörungsbogen kommt und dich dann erklären und Widerspruch einlegen. Wenn du meinst, daß das Sinn macht...