Habe ich auch Urlaubsanspruch wenn das schulpflichtige Kind nicht bei mir lebt?

5 Antworten

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht (also Du kannst Dich nicht auf einen Paragraphen beziehen).

Normalerweise wird es in Firmen aber immer so gehandhabt, dass Elternteile mit schulpflichtigen Kindern Vorrang haben. Dabei ist es unerheblich ob es bei Dir lebt oder nicht da ich annehme, dass Du das Kind einen Teil der Ferien hast. Also hilft nur eins: Kommunikation. Erklär Deine Situation Deinem Chef gegenüber und dass Du auch Urlaub in den Ferien brauchst.

Das Bundesurlaubsgesetz sagt nur, dass der AG die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigten hat. Sie können wegen dringender betrieblicher Gründe aber auch abgelehnt werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub in den Ferien haben Eltern nicht. Auch gibt es im Bundesurlaubsrecht keine Sozialauswahl. Man schlussfolgert lediglich aus dem BUrlG, dass die Belange eines Mitarbeiters mit Kindern wichtiger sein können als die der ledigen und/oder kinderlosen Kollegen.

Schriftlich Antrag stellen. Wenn keine Rückmeldung nach längstens 4 Wochen gilt der Urlaub automatisch als genehmigt. BAG-Urteil.

Wenn du auch erziehungsberechtigt bist und somit die Ferien mit der Mutter teilen mußt, dann hast du Anspruch.

danke für deine schnelle Anwort . Ja wir haben beide das Sorgerecht

Es gibt aber keinen gesetzlichen Anspruch. Dass Eltern in den Ferien Urlaub nehmen dürfen und Vorrang haben wird nur bei vielen Firmen so gehandhabt (weil es ja auch logisch ist).

Du hast nur Anspruch auf Betreuungstage wenn Dein Kind krank und Pflegebedarf besteht und mit Dir im gemeinsamen Haushalt lebt! ,dazu zählt auch der Ferienaufenthalt bei Dir. Wegen Schulferien nicht. Allerdings werden in manchen Betrieben Eltern mit Schulpflichtigen Kindern bei der U.planung bevorzugt.

Anspruch hast du sowieso nicht,jede FA.gibt aus Kulanzgründen Urlaub während der Ferienzeit und dass auch nicht zu jeden Ferien.Und wenn du KEIN schulpfl.Kind hast,erübrigt sich doch diese seltsame Frage!