Habe ich Anspruch auf Geld von meiner Unfallversicherung wenn ich mir beim Fahrradsturz was breche?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

als erstes solltest du den "schaden" sofort deiner unfallversicherung anzeigen, dies hätte schon längst geschehen sein sollen, aber da du ja im krankenhaus warst hoffe ich für dich, daß man es kulant betrachtet.

je nachem welche leistungen du versichert hast z.b. krankenhaustagegeld, genesungsgeld, gipsgeld, hilfsleistungen bekommst du evtl. schon sofort eine leistung. bezüglich deiner eigentlichen verletzung muß eine invalidität (bleibender schaden, z.b. bewegungseinschränkung) innerhalb von 12 monaten vom arzt festgestellt werden und der versicherung mitgetzeilt werden. die versicherung wird dich nach eingang deiner schadenmeldung über diese fristen informieren. ich gehe mal davon aus, daß du eine kapitalleistung bei invalidität durch unfall versichert hast. diese wird dir dann entsprechend dem evtl. grad der behinderung ausbezahlt werden. ggf. kann sich diese summe noch durch progression oder mehrleistung erhöhen. da ich aber deinen vertrag nicht kenne kann dies nur eine allgemeine information sein.

am besten wendest du dich an deinen versicherungsvertreter oder makler der dir behilflich sein sollte´und dir vor allem auch noch mal erklären sollte was du wofür versichert hast.

Hallo allianzer, gute Antwort, nun erkläre ihm bitte noch den Sinn einer Unfallversicherung. Dies ist leider etwas untergegangen in Deiner Antwort.

@VersBerater

wir wollen doch dem kollegen der ihm die versicherung verkauft hat auch noch was übrig lassen, zwinker

rufe doch einfach bei deiner versicherung mal an.die können dir dann sagen ob du was bekommst und auch wieviel es sein könnte. es müsste aber was geben,in deinem fall.

Schau i deinen Vertrag, was du durch deine Unterschrift vereinbart hast.

Ob und was du wie erhalten kannst kommt auf den genauen Tarif an. Setze dich umgehend! mit deinem Versicherungsvertreter zusammen und mache eine Unfallmeldung!! Der kann dich dann auch über die Leistungen in Kenntnis setzen.

MfG Ursusmaritimus

da ich deinen Versicherungsvertrag nicht kenne, weiß ich auch nicht was dir zusteht. Am besten rufst du mal bei der Versicherung an, die sagen dir dann schon was du kriegst.