Habe ich als Untermieter den Anschpruch auf ALG2?

5 Antworten

Wenn du alle benötigten Zusicherungen vom Jobcenter hast und auch einen Untermietvertrag,die Bestätigung vom Vermieter,dann meldest du dich ordnungsgemäß auf dem Einwohnermeldeamt an und dann gehst du mit der Meldebescheinigung,Mietvertrag,Hauptantrag ALG - 2,Anlagen ALG - 2,Personalausweis / Reisepass,Kontoauszüge der letzten 3 Monate usw.zum zuständigen Jobcenter und meldest dich an und gibst deinen Antrag ab !

Du wohnst dann praktisch in einer WG - ich gehe mal davon aus das es dann nur der Hauptmieter ist und dann bekommst du auch deine 350 € KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) gezahlt,dass ist in Hamburg für 1 Person auf jeden Fall angemessen und dazu bekommst du dann min.noch den derzeitigen Regelsatz für den Lebensunterhalt von 409 €,abzüglich evtl.anrechenbarer eigener Einkommen.

Das Mietrecht unterscheidet nicht zwischen Untermietvertrag und Mietvertrag.

Ein Untermietvertrag ist nichts anderes als ein normaler Mietvertrag nur mit dem Unterschied, dass bei einem Untermietvertrag der Wohnungsgeber in der Regel nicht der Eigentümer ist.

Das Jobcenter macht da in der Regel auch keine Probleme und wenn, dann wird man Dir sagen was man benötigt.

Ich hoffe der Hauptmieter hat die Erlaubnis zur Untervermietung, denn sonnst kann er Probleme bekommen die dann auch zum Teil Probleme für Dich werden können.

Da du mit dem Jobcenter alles geklärt hast, kann ja gar nicht viel schiefgehen.

Auch die Kosten eines Untermietverhältnisses gelten als KdU. Und darauf bekommt man auch dieses Geld vom JC.

Ein paar Dinge solltest du dennoch beachten:

- wenn in deinem Untermietvertrag evtl. steht "komplett mit Anteil Energiekosten", dann muss das genau beziffert sein, das wird das JC dann nämlich rausrechnen. Energiekosten sind nämlich kein Bestandteil der Mietkosten.
(das ist nicht verkehrt, wenn es im Vertrag drinsteht, aber dann muss es genau in Euro und Cent benannt sein)

- Wenn dein Vermieter Eigentümer der Wohnung ist, brauchst du es nicht - wenn er aber auch nur Mieter ist, brauchst du das Einverständnis des Eigentümers zur Untervermietung.

- Wenn dein Vermieter auch nur Mieter ist, dann will das JC oft auch den Mietvertrag des Hauptmieters sehen.
(die wollen sicherstellen, dass nicht jemand vielleicht 2/3 seiner eigenen Miete dem Untermieter aufs Auge drückt - mehr interessiert nicht)

Und marschiere als allererstes los und melde dich polizeilich an. Ansonsten nimmt dir das JC keinen Antrag ab, weil sie ohne diese Anmeldung gar nicht für dich zuständig sind.

Ansonsten ... viel Glück in meiner Lieblingsstadt

Danke für die Antwort!

"- Wenn dein Vermieter Eigentümer der Wohnung ist, brauchst du es nicht - wenn er aber auch nur Mieter ist, brauchst du das Einverständnis des Eigentümers zur Untervermietung.

- Wenn dein Vermieter auch nur Mieter ist, dann will das JC oft auch den Mietvertrag des Hauptmieters sehen.
(die wollen sicherstellen, dass nicht jemand vielleicht 2/3 seiner eigenen Miete dem Untermieter aufs Auge drückt - mehr interessiert nicht)"

Hmm, ich habe aber gar keine Ahnung ob ich diese Sachen bekommen werde :(

Naja, ich hoffe dass ich schnellstmöglich nen Job finden werde (in der nächsten Woche hab ich schon 5 Vorstellungsgespräche, ich hoffe dass ich ab August schon arbeiten werde :)

@Bas91

NAja ... wenn der Selbst-)Mieter der Wohnung an dich untervermietet, dann braucht er das Okay des Eigentümers.

Wenn der Eigentümer das nämlich nicht erlauben würde und eine nicht genehmigte Vermietung spitzkriegt, dann könnte er dich innerhalb von stunden bis Tagen auf die Straße setzen, da der Untermietvertrag dann nicht gültig ist.

Zumindest danach würde ich mich erkundigen.

Es wäre dir zu wünschen, dass das bald klappt mit einem Job - aber der Wohnungsmarkt in HH ist ne Katastrophe, die Mietpreise ebenso.

Und solange du noch nicht mal die Probezeit überstanden hast in einem Job, werden sich auch mögliche Vermieter zurückhalten.

Egal - ich wünsch dir viel Glück

Deine Antwort ist zum Teil richtig. Folgendes stimmt nicht:

- Wenn dein Vermieter Eigentümer der Wohnung ist, brauchst du es nicht - wenn er aber auch nur Mieter ist, brauchst du das Einverständnis des Eigentümers zur Untervermietung.

Der Hauptmieter braucht die Erlaubnis, der Untermieter hat mit dem Hauptvermieter nichts zu schaffen, aber sicherlich ist es besser wenn man den Hauptvermieter kennen lernt bzw. das man weiß dass Untervermietung erlaubt ist.

- Wenn dein Vermieter auch nur Mieter ist, dann will das JC oft auch den Mietvertrag des Hauptmieters sehen.(die wollen sicherstellen, dass nicht jemand vielleicht 2/3 seiner eigenen Miete dem Untermieter aufs Auge drückt - mehr interessiert nicht)

Geht die eigentlich nichts an, entscheidend ist der Mietspiegel bzw. was die angemessen Kosten der Unterkunft sind.

@johnnymcmuff

Das sind meine praktischen Erfahrungen aus der Arbeit mit Berliner JC..

Da hat man sich dagegen geschützt, dass sich Mieter mit einer sehr preiswerten Wohnung Untermieter suchen und denen eine Miete gerade noch im Rahmen der Angemessenheit aufs Auge drücken.

Fazit:
Mieter vermietet 40% der Wohnfläche und will dafür 70% seiner Gesamtmiete.

Wenn das JC sich ohne Kontrolle darauf einlässt, dann finanzieren sie indirekt den Hauptmieter mit.

Um das zu unterbinden, wollen viele JC inzwischen den Mietvertrag des Hauptmieters sehen.
Wenn die Relation der vermieteten Flächen und der Miethöhe zueinander passen, ist alles okay.

Das steht zwar sicher nicht in den AV des JC, ist aber als Selbstschutz des Amtes durchaus nachvollziehbar.

Außerdem gilt für viele JC ein Untermietvertrag nur dann als rechtskräftig, wenn der Eigentümer der Vermietung zustimmt. Also fordern sie eine Kopie einer solchen Zustimmung mit ein.

 

@EstherNele

dann sind deine praktischen erfahrungen aus der arbeit im jc falsch. der mietvertrag des hauptmieters, geht das jc nichts an. es gibt einen untermietvertrag mit einem mietbetrag und wenn der angemessen für eine person ist, dann ist der zu bewilligen.

der untermietvertrag ist auch ohne unterschrift des eigentümers gültig. auch hier hat das jc keinen anspruch auf eine schriftliche einwilligung des eigentümers. gearbeitet wird nach den ausführungsvorschriften und nicht nach gutdünken des sb.

Du hast den Vertrag schon?

Und das alles ohne mit dem Amt darüber zu sprechen, einen Antrag zu stellen, eine Zusage zu erhalten?

Das fängt als erstes schon mal damit an wie alt du bist, warum du umziehen willst usw.

Im Nachhinein wird das kaum etwas werden.

Aber egal, das Amt braucht etwas mehr als du gerade denkst. Aber das bekommst du dann im Amt mitgeteilt.

Vertrag mit dem Hauptmieter habe ich schon. 

Bis 1.8 wohne ich in Thüringen, dann ziehe ich nach Hamburg um. Ich habe natürlich beim Jobcenter die ganze Sache erklaren gelassen (seit 3 Monaten bin ich Hartz IV Empfanger) - ich darf umziehen, und am 1.8 muss ich mich bei Jobcenter in Hamburg melden. Danach muss ich wieder alle Unterlagen (Mietvertrag, Kündigung vom Arbeitgeber, Kontoauszüge etc.) dem Jobcenter in HH bringen und dann geben sie mir ne Bewilligung. 

Bin ü25 Jahre alt.

@Bas91

Sorry, aber ich verstehe dann deine Frage nicht. Du scheinst soweit erst mal alles zu haben was das Amt von dir wollte. Somit hast du grünes Licht.

Alles weitere ergibt sich dann in Hamburg.

Da wirst du dich dann polizeilich anmelden müssen. Die Anmeldung legst du beim Arbeitsamt in Hamburg vor. Zudem auch die Bescheinigung vom Vermieter, das du die Wohnung dort regulär beziehen darfst.

Ev. kommt da noch ein paar andere Sachen, die du ggf. nachweisen mußt. Aber wie gesagt: Das ergibt sich dann Vorort.

@chanfan

Naja, anmelden werde ich mich so schnell, wie es möglich ist. 

"Zudem auch die Bescheinigung vom Vermieter, das du die Wohnung dort regulär beziehen darfst."

Es geht um Untermietervertrag oder muss ich was anderes von der Wohnungsgenossenschaft anfordern?

Die anderen Sachen habe ich auch, ich weiss wie man das machen sollte (Kontoauszüge, Bankverbindung, AOK-Karte, KFZ-Zulassung, Kündigung, usw.) ich wollte nur fragen, wie es mit dem Untermietervertrag geht, da ich früher den Hauptmietvertrag bei Jobcenter gezeigt habe.

du stellst einen antrag auf zusicherung der kosten und reichst das angebot für das zimmer ein. sollten 350 euro für eine person angemessen sein, bekommst du die zusicherung auch.

der hauptmieter sollte die zustimmung der hausverwaltung haben dafür. dem jobcenter genügt es den untermietvertrag vorzulegen zur berechnung der angemessenheit.