Habe ich als Schwester ein Recht auf regelmäßigen Kontakt mit meinen kleinen Brüdern?

8 Antworten

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Du hast das Recht, Deine Brueder zu sehen sowie auch Deine Grossmutter, so weit es dem Wohl der Kinder dient. Wenn du sie lange betreut hast und einen guten Kontakt zu ihnen hast und sie nicht negativ beeinflusst, dann waere der Kontakt gut fuer sie.

Es kann aber natuerlich sein, dass es vielleicht in der Eingewoehnungsphase in der Pflegefamilie notwendig sein muesste, den Kontakt einzuschraenken, damit sie sich leichter eingewoehen, das waere moeglich. Aber langfristig sollte auf alle Faelle ein Kontakt zur alten Familie positiv sein, denke ich.

So was kann man aber nur gerichtlich durchsetzen, wenn das Jugendamt sich da quer stellt. Von daher rate auch ich Dir, Dir einen guten Familienanwalt (frag vielleicht mal rum, wer einen empfehlen kann) zu suchen, auf dem Amtsgericht kann man einen Beratungsschein oder spaeter Prozesskostenhilfe beantragen. Das kann meist auch der Anwalt machen und als Schuelerin hast Du ja kein Einkommen, von daher sollte das klar gehen.

Ich finde es gut, dass Du weiterhin mit Deinen Bruedern Kontakt halten willst. Aber Du solltest unbedingt vermeiden, ihnen Sachen zu sagen, die ihnen die Eingewoehnung in der neuen Familie erschweren. Im Gegenteil, Du solltest ihnen zureden, dass sie sich an vieles gewoehnen werden und dass es das Beste fuer sie ist. Sonst machst Du es ihnen unnoetig schwer. Und verspreche ihnen nichts, was Du nicht halten kannst.

"Wir wurden vor Jahren auch in 3 verschiedene Familien gesteckt mit der Begründung(habe ich schriftlich) "zum Wohle der Kinder" "

3 Geschwister in 3 verschieden Familien! Und das auch noch "zum Wohle der Kinder"? Wohl eher zum Wohle der Familien, die nur ein Kind wollen.

Ich glaube, da wird es dringend Zeit, dass ein Anwalt die ganze Angelegenheit mal prüft. Anscheinend habe hier einige jahrelang machen können, was sie wollen.

Ich würde dir empfehlen, dich an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden. Zur Abdeckung der Kosten hole dir beim Gericht einen Beratungsgutschein und sollte es auf einen Prozess hinauslaufen, kannst du PKH (Prozesskostenhilfe) beantragen.

Dieser Sache bist du (und jeder andere sicherlich auch) ohne Rechtsbeistand nicht gewachsen.

vieleicht sollte ich noch dazu sagen das ausser meinen Brüdern und meiner Oma nicht mehr von meiner Familie übrig ist.Deshalb ist es mir warscheinlich so wichtig.Wir hatten immer eine sehr enge Beziehung miteinander. Ich renn die ganze Zeit hinterher und hoffe das eine vernünftige Regelung gefunden wird.Ohne Erfolg.

selbst wenn noch hunderte deiner Familie übrig wären, es ist in jedem Falle wichtig, dass eure Beziehung erhalten bleibt. Und du machst das genau richtig, lass dich bloß nicht entmutigen.

Das Umgangsrecht gilt nicht nur für Eltern und Kinder

Auch andere wichtige Bezugspersonen des Kindes haben ein Recht auf Umgang, bzw. das Kind ebenfalls das Recht auf Umgang mit der Bezugsperson - das würde sogar für Nicht-Verwandte gelten (bspw. Stiefvater nach der Trennung)

Also, selbstredend hast du das Recht, Deine Brüder zu sehen - wende Dich direkt an das Jugendamt (sozialer Dienst) oder nimm Dir einen Familienanwalt

Ein Familienanwalt wird wohl das beste sein. Es ist doch unmöglich zum Wohl der Kinder, wenn man Geschwister voneinander trennen will.

@cowboy8

Ich verstehe aber auch nicht, warum sich in diesem Fall das Jugendamt so querstellt? Denen ist die Rechtslage doch auch bekannt, oder nicht?!

@cowboy8

Das sehen die vom Amt leider anders.Wir wurden vor Jahren auch in 3 verschiedene Familien gesteckt mit der Begründung(habe ich schriftlich) "zum Wohle der Kinder"

@Kim91

Das sagt eigentlich gar nichts, weil alles immer "zum Wohle der Kinder" geschehen muss.