Habe hohe Anzahl an Einschreiben ans Jobcenter zu verschicken: Wie geht es kostengünstiger?

11 Antworten

Der Nachweis muss für dich unter Umständen ja auch vor Gericht "bestehen" können. Ich kann dir nur nach dem raten, was ich hier (Hessen) als Beistand und durch die Erfahrungen mit dem Sozialgericht erlebe: Am "Sichersten" ist die Zustellung des Schreibens durch einen beauftragten Gerichtsvollzieher. Das dürfte wegen der damit verbundenen Kosten aber wohl eh wegfallen. Ansonsten die persönliche Abgabe, sofern man diese vom Jobcenter mit Datum, Stempel und Unterschrift z.B. auf einer mitgebrachten Kopie bestätigt bekommt (wozu das JC aber nicht verpflichtet ist).

Ich habe bisher noch nicht erlebt, dass ein qualifiz. Fax mit Dokumentenabdruck vor dem Sozialgericht nicht als Nachweis anerkannt wurde (ich persönlich würde dann allerdings bei mehreren Schriftstücken für jede Seite einzeln "anwählen" und mich nicht nur auf die Beweiskraft des Deckblatt-Andrucks verlassen).

In zwei mir selbst bekannten Fällen wurden Rückschein- Einschreiben bei Gericht nicht als Nachweis anerkannt (da das Jobcenter darauf beharrte, dass sich das Schreiben, um das es ging, NICHT in dem Umschlag befunden hätte). Insofern sollte man beim Versand per Rückschein- Einschreiben wohl immer darauf achten, dass man das Schreiben von einem Zeugen durchlesen lässt, der dann auf dem Original und auch auf der Kopie, die man für sich behält, mit Datum und Unterschrift bestätigt, dass er dieses Schreiben gelesen hat und das Kuvertieren bestätigt. Und dann bringt man das Schreiben entweder zusammen mit dem Zeugen zum Postamt und lässt sich von ihm sowohl auf dem Umschlag (Rückseite) als auch auf dem Einschreibe-Beleg mit Datum und Uhrzeit bestätigen, dass er die Abgabe beim Postamt bezeugt ... oder man bringt es mit dem Zeugen zusammen zum Jobcenter und lässt ihn mit Datum und Uhrzeit bestätigen, dass er dabei war, als man es in den Hausbriefkasten des JCs eingeworfen hat.

(Sollte aber natürlich ein vertrauenswürdiger, zuverlässiger und volljähriger Zeuge sein, der nicht hinterher wegen irgendwelcher Beziehungsproblemchen angepieselt ist und dann behauptet, es wäre gar nicht seine Zeugen-Unterschrift, und der ALG2- Bezieher hätte sie gefälscht. Alles schon da gewesen.)

"Normale" Briefpost, normale Faxe und Email-Sendeberichte kann man vor Gericht vergessen, sofern man keine schriftliche Bestätigung vom Empfänger vorweisen kann, dass er dieses Schreiben erhalten hat.

Wegen evtl. Kostenerstattung: http://hartz.info/index.php?topic=11.0

@Larah10

Falls sich deine Sorge wg. "fristgerechte Einlieferung" auf fristgerechte Widersprüche gegen Bescheide bezieht: Wenn du die Frist für einen Widerspruch mal verpasst haben solltest, kann man statt Widerspruch auch einen "Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X" stellen. Das geht für Leistungszeiträume bis zu 1 Jahr rückwirkend. (Bis zu den SGB II- Neuregelungen war es noch für 4 Jahre rückwirkend möglich).

indem Du die Briefe persönlich abgibst und Dir einen Stempel geben lässt, so wie die meisten Arbeitslosen, die Zeit haben, das auch machen.

Ich hab jetzt nicht in sein Profil und evtl. andere Beiträge von ihm geschaut.. aber es gibt ja auch genügend ALG2- Bezieher, die (oft in Vollzeit) berufstätig sind und nicht so ohne Weiteres während der Öffnungszeiten zum Jobcenter kommen können, aber auch nicht bis zu ihrem nächsten Urlaubs-/ Frei-Tag warten können, um etwas Wichtiges dort einzureichen.

persönlich ab gegeben

Ein normaler Brief, der Poststempel zählt.

häh?!

@fraufrings

Wenn es um Fristsachen geht , sagt der Poststempel aus wann der Brief zugestellt wurde.

@Christiangt

und wo ist der Nachweis, dass der Brief angekommen ist? bestimmt nicht durch den Poststempel.

@sichersicher

Eben. Der Umschlag mit dem Poststempel geht ja an den EMPFÄNGER - der Absender hat doch nichts mit Poststempel in der Hand. Und wenn der Empfänger einfach sagt, er habe nichts bekommen - dann steht man da und hat als Absender keinen Nachweis. Auch von Postamt bekommt man nichts.

@Larah10

Wenn diese sogenannten "Jobcenter" lediglich darauf bedacht sind, sämtliche Post zu verleugnen, sollte dringend dagegen vorgegangen werden! Dann kann der Arbeitssuchende ja auch behaupten, er hätte keine Post erhalten! - Gleiches Recht für jeden, oder?

@fraufrings

Du solltest dringend deinen Umgangston überdenken, fraufrings!

Es wird oft gefragt was "sicherer" ist. Wichtige Post per Einschreiben, oder per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Und was preiswerter ist.

Hier meine Erfahrung und mein Tip dazu.

Ich verschicke seit Jahren keine Einschreiben mehr. Auch nicht mit Rückschein.

Die Kosten sind unter Umständen umsonst.

Beispiel:

Man schreibt an die Rentenversicherung, oder eine andere Stelle, bei der die Post von einer Hausinternen Poststelle verteilt wird. Dann habe ich den Nachweis, das ich das Schreiben abgeschickt habe. Ich habe auch den Nachweis das eine Person "XY" das Schreiben in der Poststelle angenommen hat.

Aber der Nachweis das mein Schreiben auch die zuständige Abteilung / Stelle / den Sachberabeiter erreicht hat habe ich NICHT !!!

Mein Tip dazu:

Eine preiswertere und eben so sichere Sache wie ein Einschreiben, ist es das Schreiben vorab als E-Mail an den Empfänger zu schicken.

Beispiel:

Bei der Rentenversicherung (DRV-Bund) ist es einfacher und vor allem preiswerter, sich per E-Mail ab zu sichern.

Ich schicke mein Schreiben per E-Mail an: drv@drv-bund.de

Und am Ende schreibe ich als Bemerkung: "Dieses Schreiben geht ihnen vorab per E-Mail zu, um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen. Das postalische Schreiben mit rechtsverbindlicher Unterschrift wird ihnen auf dem Postwege zugestellt".

Und dann kann ich mein "Original" einfach als ganz gewöhnlichen Brief an die Rentenversicherung schicken. Denn den Nachweis das mein Schreiben eingegangen ist habe ich. Und ich habe den Vorteil das der Sachbearbeiter das Schreiben in jedem Fall kurzfristig hat. Er hat mir gestern geschrieben. Das Schreiben geht heute bei mir ein. Und meine Rückantwortl liegt heute noch bei dem Sachbearbeiter vor.

Sofern es innerhalb der Geschäftszeiten ist, erhalte ich umgehend die Miteilung das mein Schreiben eingegangen ist, da dies durch einen "Autoresponder" bestätigt wird. Wenn ich das Schreiben erst am späten Abend per E-Mail absende, erhalte ich die automatische Bestätigung am folgenden Morgen.

Ebenso handhabe ich das mit Schreiben an Ministerien des Landes, oder des Bundes. Und mit allen Institutionen die eine E-Mailadresse als Kontaktmöglichkeit angeben. Ebenso bei der ARGE, der Bundesanstalt für Arbeit und vielen anderen staatlichen Einrichtungen. Und selbst bei Rechtssachen ist das möglich. Zum Beispiel wenn ich meinem Rechtsanwalt, dem Gericht, oder einer anderen Stelle etwas zukommen lassen will.

So brauche ich keine teuren Gebühren für Einschreiben, oder Einschreiben mit Rückschein zahlen. Spare mir den extra Weg zur Post. Und kann meinen Brief in den nächsten Briefkasten stecken, wenn keine E-Mailadresse zu erfahren ist.

Gruß Michael