Habe hier gerade gelesen, dass man auf Beratungshilfe beim Amtsgericht einreichen?
Hallo,
habe hier gerade gelesen dass man bei Bezug von ALG-II einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht einreichen kann.
Wie funktioniert das genau, wenn anwaltliche Beratung in einer Rechtangelgenheit benötigt wird, kann man einfach einen Antrag auf Beratungshilfe stellen und muss dann nichts dafür bezahlen?
Gilt das für jegliche Angelegenheiten die über einen Anwalt abgewickelt werden?
Gibt es da Einschränkungen? Muss da eine Kostenrückerstattung getätigt werden wenn die Kasse wieder stimmt?
2 Antworten
Du beziehst Transferleistungen und willst vor Gericht. Dann geh mit deinem Leistungsbescheid beim Amtsgericht zum Rechtspfleger und beantrage einen Beratungshilfeschein.
Mit dem gehst du zum Anwalt. Du musst einen Eigenanteil von ca 10 € leisten und der Anwalt wird vom Staat bezahlt, dich zu beraten und vor Gericht zu vertreten.
Ob du diesen Schein bekommst, entscheidet aber letztendlich der Rechtspfleger! So soll verhindert werden, dass Alg2-Bezieher "unnötige" Prozesse führen.
Und... nicht jeder Anwalt ist bereit, auf Beratungsschein hin mehr als eine reine Erstberatung zu führen! Denn er hat Arbeit mit dem fall, bekommt aber nur sehr wenig Geld dafür.
Du musst ca. 10 Euro oder etwas mehr bezahlen für den Schein. Der wird Dir bewilligt, wenn die Sache erfolgversprechend ist.
Meines Wissens gilt er für alles, wozu man einen RA braucht.
Es wird 4 Jahre lang überprüft, ob Du zahlen kannst.