Habe entgeltes Wohnrecht, in der Urkunde wurde aufgeführt, welche Nebenkosten ich zu zahlen habe. Können die Erben weitere verlangen?

1 Antwort

Grundsätzlich gilt, was in der Urkunde aufgeführt ist. Aber vielleicht ist ja irgend eine Klausel enthalten, die eine Änderung zulässt. Zeig es im Zweifel einem Anwalt oder Notar.