Habe einen Mercedes verkauft nun will der Käufer den PKW zurückgeben

12 Antworten

Es kann sich hierbei auch um eine "Gebrauchtwagen-Mafia" handeln. Mit der Rücknahme gestehst du ein, den Käufer getäuscht zu haben. Danach kommt ein Schreiben vom Anwalt mit Forderungen.Hier werden dann ausgefallene Geschäftstermine, finazielle Verluste u.s.w. angegeben und Schadensersatz gefordert. Das kann in die Tausende gehen. Wahrscheinlich wird demnächst eine Bedrohung kommen. Wende dich dann sofort an die Polizei. Hatte so etwas im Bekanntenkreis.

wusstest du von dem ölverlust? wenn das so ist, solltest du das fahrzeug zurücknehmen, bevor der käufer dich wegen betrug (arglistige täuschung) anzeigt. bekannte mängel musst du auch als privatverkäufer vertraglich festhalten. das hat auch nichts mit garantie oder gewährleistung zu tun. wenn der käuer dich anzeigt und man z.b. ölreste auf deiner einfahrt findet, sieht es schon ziemlich schlecht für dich aus.

Hey flirthaeven

recht gute Antwort hast Du zu dieser Frage gegeben. Mach weiter so.

Angelique

Nein, du musst es nicht zurücknehmen. Da du (vermute ich jetzt mal) Privatverkäufer bist, gilt "gekauft wie gesehen". Der Käufer kann keine Garantieansprüche gegen dich geltend machen. Bei einem Gebrauchtwagenhändler sähe das anders aus.

wenn er von dem ölverlust wusste und im vertrag nicht erwähnt hat, muss er das fahrzeug zurücknehmen. das nennt sich arglistige täuschung und ist auch für priavtanbieter verboten.

@flirtheaven

Hierzu müsste der Käufer beweisen, dass dem Verkäufer der Mangel bereits bei Übergabe bekannt war.

Davon ist nicht auszugehen. Der TÜV wurde neu gemacht. Bei der TÜV-Prüfung wird auch auf Undichtigkeiten geprüft. Hätte das Auto getropft, stünde es im TÜV-Bericht. Daher kann davon ausgegangen werden, dass das Auto zumindest bei der TÜV-Abnahme dicht war.

@Interesierter

woher weißt du, dass im HU-bericht nicht steht? hast du ihn gelesen? fakt ist, dass bei verschwiegenen mängeln der kaufvertag ungültig ist. der nachweis ist für den verkäufer natürlich nicht so leicht, aber auch ein mord ist ein mord, auch wenn er vielleicht nicht nachgewiesen werden kann.

Deine Auffassung ist zwar im Grundsatz richtig, allerdings hast du einen kleinen Fehler gemacht.

"Gekauft wie gesehen" Bedeutet lediglich, dass sichtbare Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen sind. Der vom Fragesteller formulierte Gewährleistungsausschluss ist jedoch umfassender und deckt auch verdeckte (nicht sichtbare) Mängel ab.

@Interesierter

aber es deckt nicht ihm bekannte mängel ab.

@flirtheaven

Aber wie gesagt, einem Privatverkäufer müsste man erstmal nachweisen können, dass er diesen Mangel überhaupt kannte. Tüv hat kurz zuvor gesagt, das alles ok ist. Und einem Laien, der einmal ein Fahrzeug verkauft kann man nunmal keine Fachkenntnis zumuten. Eine "arglistige Täuschung" wäre es wohl erst dann, wenn der Privatverkäufer nochmals extra darauf hingewiesen hätte, dass der Wagen kein Öl verliert. Außerdem ist sowieso in Frage zustellen, ob Ölverlust als "Versteckter Mangel" bezeichnet werden kann. Schließlich sieht man das eigentlich, wenn es wirklich schlimm ist schon bei der Probefahrt, bzw. kann man sich mal kurz auf den Boden legen und unters Auto schaun, und dann sieht man auch, ob was raustropft.

@schicksi
Tüv hat kurz zuvor gesagt, das alles ok ist.

das steht in der frage nicht. es kann durchaus sein, dass das fahrzeug mit leichten mängeln die HU bestanden hat.

Es gibt aber die Sachmängelhaftung die bei einemPrivatverkäufer auch an privat Gültigkeit hat.

Hallo, wenn jemand ein Fahrzeug mit 228000 km kauft,dann sieht man sich das Fahrzeug genau an .Und bemerkt dann auch ob irgend etwas tropft. Der Vertrag weist Ihn doch darauf hin . Darum kann er auch das Fahrzeug nicht zurück geben .Wenn das Fahrzeug neu TÜV bekommen hat und kein Eintrag wegen starken Ölverlust ,dann hat der Käufer ein Rückgaberecht verwirkt..Ich würde das Fahrzeug nicht zurücknehmen. V.G.

Dass es sich um einen CLK handelt, tut nichts zur Sache, oder meinst du, für Mercedes-Verkäufe gelten andere Gesetze?

Wenn dir der Mangel nicht bekannt war, hat der Käufer Pech gehabt.

Eine Chance auf Rückgabe hätte er nur, wenn er nachweisen könnte, dass dir der Mangel bekannt war und du ihn arglistig verschrieben hast.

Es sollte natürlich 'arglistig getäuscht' heissen!