Habe einen Gutschein für ein Lokal erhalten , das Lokal wurde jetzt in Becks Restaurant umbenannt, jedoch noch gleicher Besitzer Ist der Gutschein noch gültig?

6 Antworten

Hallo,

das ist so pauschal wohl schwer zu beantworten, da wir den Grund nicht kennen, warum sich das Lokal umbenannt hat. Ein Restaurant kann sich ja (fast) nennen wie es will. Die Frage ist eher, ob es noch die gleiche Firma ist.

Du schreibst gleicher Besitzer. Es steht also die gleiche natürliche oder juristische Person im Impressum?

Also voher Inhaber Michael Meier, nacher Inhaber Michael Meier. Dann wäre in der Regel davon auszugehen, dass es sich nur um eine Umbenennung und keine neue Firma handelt, oder zumindest um einen Rechtsnachfolger. Dann sollte der Gutschein auch noch Gültigkeit haben.

Gab es aber den Fall z.B.: alter Inhaber insolvent, der Insolvenzverwalter verscherbelt das Eigentum (Inventar) der Firma und ein eine neue Firma pachtet das Lokal, stellt aber den vorherigen Inhaber eben als Geschäftsführer/Leiter ein, kann es sein, dass der Gutschein keine Gültigkeit hat.

Das ist eine laienhafte Einschätzung meinerseits, ich hoffe, so weit einigermaßen korrekt.

LG, Chris

Der Gutschein war für ein Lokal   , nicht für einen Pächter . Daher wird der Inhaber des neuen Lokal nicht andere Gutscheine einlösen wollen . Darüber stand nichts im Änderungsvertrag . 

Da es die gleiche Person ist , wird er sie als neuen Gast gern begrüßen .

Gutscheine haben in der Regel eine Mindesthaltbarkeitsgrenze. 

Aber in deinem Fall, wenn es noch der gleiche Besitzer ist, sollte er noch gültig sein. Es sei denn, der Gutschein ist älter als ein Jahr.

wenn der Besitzer der gleiche ist, dann ist dieser noch gültig.

musst du dort nachfragen