Habe ein Auto mit neuem TÜV gekauft. 4 Monate später Tank undicht , Bremsleitungen marode. Will TÜV und Verkäufer verklagen . Geht das?

7 Antworten

Ein weit verbreiteter Irrtum ist der, dass ein Auto mit neuem TÜV technisch mängelfrei sei. Das ist häfig genug nicht der Fall. Beispiel Tank: war der bei der Prüfung noch dicht, gabs keinen Grund, einen Magel festzustellen.

Der Irrtum geht noch weiter, wenn man glaubt, mit neuem TÜV habe man 2 Jahre lang keine Reparaturen zu erwarten, weil ja alles in Ordnung sei.

Besser wäre da eine gezielte Untersuchung durch einen Sachverständigen oder den ADAC, um den Zeitwert des Fahrzeuges festzustellen, Dabei wird dann auch auf Dinge geachtet, die den TÜV nicht weiters interessieren. Oder man nimmt jemanden mit, der was von Autos versteht und sich ein objektives Bild machen kann.

Zunächst ist "TÜV" eine Organisation die ein Auto nicht haben kann oder am Auto neu sein kann. Du meinst dass das Auto frisch die HU bestanden hat, der TÜV hatte nur lange Zeit fast ein Monopol auf die HU-Prüfung weshalb die HU fälschlicher Weise oftmals als TÜV bezeichnet wird.

Natürlich kannst Du den Verkäufer verklagen, Du kannst auch herausfinden von welcher Organisation die HU gemacht wurde und den entsprechenden Prüfer verklagen. Nur die Aussicht auf Erfolg ist da sehr gering.

Solche Dinge können bei der HU unentdeckt bleiben und dem Verkäufer müsstest Du nachweisen dass der beim Verkauf von diesen maroden Bremsleitungen, bzw marodem Tank wusste (ich gehe davon aus dass der die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat, da als Privatverkäufer so üblich).


Das geht leider nicht. Der Verkäufer hat damit gerechnet, dass der Wagen in ordnung ist, da er den Tüv bestanden hat. Damit hat er dir den Wagen mit reinem gewissen verkauft. Der Tüv war einfach nur dämlich. Er hätte die marroden bremsleitungen sehen müssen. Desweiteren kann man jemanden mit einem halb durchgerosteten Tank nicht mehr Lange weiter fahren lassen. Die Mängel hätten (auch, wenn sie noch nicht extrem gefährdent sind) vermerkt werden müssen.

Mit verklagen ist da leider nicht viel. Du kannst den Tüv melden und mit dem verkäufer sprechen, damit er angesichts der Wertminderten Mängel etwas vom Kaufpreis erstattet. Bei einem Gewerblichen Händler hast du sogar ansprucht darauf. Bei einem Privaten haste leider pech gehabt, da gehts auf kullanz :/

Bei einem Gewerblichen Händler hast du sogar ansprucht darauf. Bei einem Privaten haste leider pech gehabt, da gehts auf kullanz :/

Da hast Du sehr, sehr viel Text zum Thema Mangel vs. Verschleiß und Gewährleistung übersprungen - und möglicherweise eine völlig falsche Schlussfolgerung gezogen.

@bronkhorst

Ja und tomate. Ich bin kein Anwalt sondern KFZ-Geselle. Ich repariere Autos und regle keine Rechtsprobleme. Ein mal habe ich an nem Auto alle bremsleitungen in 1 Stunde getauscht. Da hab ich irgendwie ein händchen für.

@Rizilaus

...somit gibst Du also zu dass Du vollkommen inkompetent dazu bist um diese Frage zu beantworten. Also warum hast Du dann ne Antwort geschrieben wenn Du keine Ahnung hast?

@Rizilaus

Der gute Wille zählt.

Ich bin erstaunt, dass gerade Du das schreibst. Du bist doch der, welcher die Leute sonst zusammenfaltet, wenn sie eine Antwort geben, die nach Deiner Meinung inkompetent ist.

Verklagen kann man jeden - man hat nur nicht unbedingt Erfolg damit.

Der Tüv hat sich die Funktionsfähigkeit zum Stichtag angeschaut - das ist etwas anderes als ein Wertgutachten.

Ob der Verkäufer haftbar ist, hängt von mehreren Dingen ab.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung umfasst Mängel an der verkauften Sache - nicht altersbedingten Verschleiss. Der ADAC hat eine Tabelle mit Gerichtsurteilen ins www. gestellt, welche Beanstandungen als Mangel und welche als Verschleiss eingestuft wurden, die kannst Du mal suchen und schauen, ob Du passende Beispiele findest. Das hängt auch vom Alter Deines Autos ab.

Nichtgewerbliche Verkäufer können die gesetzliche Sachmängelhaftung allerdings im Vertrag ausschließen, und viele Standardverträge (z.B. vom ADAC oder den großen Autoportalen) enthalten solche passus.

Es hat zwar letztens mal ein Gerichtsurteil gegeben, in dem dieser formularmäßige Ausschluss als "einseitige Benachteiligung" für unwirksam erklärt wurde, aber das ist noch sehr, sehr frisch...

Arglistige Täuschung ist bei jeder Art von Anbieter drin - scheidet aber praktisch aus, weil Du nachweisen müsstest, dass der Anbieter von den Mängeln wusste, was nur in Ausnahmefällen gelingen dürfte.

Habe ein Auto mit neuem TÜV gekauft. 4 Monate später Tank undicht , Bremsleitungen marode. Will TÜV und Verkäufer verklagen .

Mit welcher Begründung? Wie willst du nach vier Monaten beweisen, dass der Prüfer wie auch der Verkäufer Kenntnis eines Sachmangels der Kraftstoffanlage hatten, den sie arglistig verschwiegen?

Selbst wenn ein gerichtlich beschlossenes Gutachten zu dem Ergebnis käme, die Schäden hätten sich schon seinerzeit gezeigt, musst du nachweisen, dass der Prüfer den vorsätzlich oder grob fahrlässig übersah.

Und dem Käufer, dass er es besser wusste oder sich eine Schwarzplakette erkaufte. Da kannst du deine Obsiegenheitschancen leicht selbst ausrechnen.

Im Ergebnis wurde dir lediglich genau dieses Fahrzeug mit  "HU neu" verkauft und da lässt sich leicht vortragen: "Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts (anderem)!" :-)

G imager761