Habe die Möbel weggeschmissen vom Vermieter. Kann er was machen?

6 Antworten

Zur Beweissicherung habe ich Bilder vom Zustand der Sachen gemacht, bevor ich sie weggeworfen habe

Vielleicht hat der Vermieter andere Beweise, von denen Du keinen blassen Schimmer hast.

Der behauptet am Ende, Du hättest Antiquitäten weg geworfen, die in Top-Zustand waren. Bilder sind da kein Beweis. Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage und dass man Bilder sehr gut fälschen kann oder wirklich Fake-Bilder vorliegt, das weiß nicht nur der Anwalt des alten Herrn, sondern dass wissen auch Richter/innen.

Du wirst den Prozess verlieren und die Anwalts- und Gerichtskosten nach den üblichen Gebührensätzen bezahlen müssen. Vermutlich kostet das viel mehr, als das alte Zeug wert war.

Dazu kommt noch der Schadensersatz, den Du zu leisten hast, wenn das Gericht den Ausführungen des Vermieters glaubt.

Du hast also fremdes Eigentum ohne Zustimmung des Eigentümers weggeworfen?  Das war absolut falsch. Wenn er jetzt nichts dazu sagt, beim Auszug verlangt er aber seine Sachen zurück. Gegebenenfalls mußt Du halt Deine Möbel dalassen als Gegenleistung.

lindalein2 
Fragesteller
 19.04.2015, 22:56

Das hatte absolut keinen Wert mehr. Schrott einfach. Ich weiss, dass man das nicht darf, aber ich kann mit sowas nicht leben. Das hat schon gestunken. Mein Vermieter ist schon älter.

franneck1989  20.04.2015, 07:49
@lindalein2

Ja und? Wegen deiner persönlichen Vorlieben ist Selbstjustiz noch lange nicht angebracht. Du bist als Laie auch überhaupt nicht in der Lage, den Wert der Möbelstücke zu bestimmen. So etwas gehört sich einfach nicht. Du hättest die Sachen eben einlagern können

bwhoch2  20.04.2015, 20:15
@lindalein2

Ich weiss, dass man das nicht darf, aber ich kann mit sowas nicht leben.

Das entzieht sich Deiner Beurteilung. Du hättest Die Wohnung eben nicht mieten dürfen und wenn sie noch so toll gelegen ist.

Bei jeder Vermietung gibt es doch hierzulande einen Mietvertrag. Da steht drin sicher: möbliert vermietet. Das hast Du akzeptiert. Den Wert einer Sache bestimmt der Markt und nicht Du. Und bei Möbeln ein Gutachter.

Für den einen ist ein Barockstuhl wertvoll, der andere fragt nach seinem Heizwert.  Ob der Barockstuhl stinkt, ist da unerheblich.

Wenn Dein Vermieter vor Gericht geht, wirst Du zahlen müssen.

bwhoch2  20.04.2015, 20:13

Die Frage ist nur, wieviel, aber Gerichtskosten und Anwaltskosten fallen auf jeden Fall nach Streitwert an und dieser ergibt sich zunächst aus der Klage des Vermieters und ob am Ende das Gericht daran was ändert, ist sehr fraglich, denn Du bist eindeutig im Unrecht.

Arkesilaos  20.04.2015, 22:40

Es gibt vielleicht noch eine einvernehmliche Lösung, wenn Du Dich entschuldigst und mit etwas Geld das bereinigst. Kommt immer auf die Person an, denn alle sind nicht klagewütig. versuch es im Guten zu klären!

Er kann dich anzeigen wegen Sachbeschädigung, denn das ist strafbar. Zudem kann er auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz erwirken. Die Gerichtskosten etc. werden selbstverständlich dir auferlegt. Ich hoffe das ganze kommt dir teuer zu gestehen. Dein Verhalten ist absolut unangebracht. Du hättest die entsprechenden Möbel ja auch irgendwo einstellen können. 

lindalein2 
Fragesteller
 19.04.2015, 22:59

Und auf welcher Grundlage, soll der Wert dieses "Sperrmülls" bitte berechnet werden?

lindalein2 
Fragesteller
 19.04.2015, 23:01
@lindalein2

Theoretisch könnte ich ja auch einen 5 Euro Flohmarkt Tisch wieder reinstellen. Im Mietvertrag steht einfach nur "Tisch"

Jones777  19.04.2015, 23:17
@lindalein2

Nein, das kannst du nicht und wenn er die Bilder des Wohnungsinserates noch hat und du die Anfrage, ob du die Sachen entsorgen kannst, schriftlich gemacht hast, dann hat er auch gute Beweise.

Jones777  19.04.2015, 23:19
@lindalein2

Das entscheidet das Gericht und diese Entscheidung wird dich viel Geld kosten, falls der Vermieter dich anklagt.

Haglaz  20.04.2015, 00:52
@Jones777

Der Vermieter kann nicht anklagen, sondern nur verklagen.

Jones777  20.04.2015, 08:14
@Haglaz

Ja da hast du natürlich recht :).

du kannst nicht sein Eigentum wegschmeißen.