Habe B-Führerschein, wie schwer darf ein Wohnwagen (Anhänger) sein, damit ich ihn ziehen kann?

11 Antworten

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Du darfst laut Führerscheinrichtlinien, Anhänger bis 750 KG Gesamtmasse oder Anhänger über 750 KG Gesamtmasse sofern die Gesamtmasse 3500 KG nicht übersteigt. Also Kfz. 3500 KG Gm plus Anhänger mit nicht mehr als 750 KG GM = 4250 KG Gm ist OK oder Gm Kfz und Anhänger über 750 KG ,Gm dann Zug aber nur 3500 KG Gm Aber Achtung mußt Anhängelasten im Fahrzeugschein b.z.w. jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2 beachten.

Perfekte Antwort. Der Vollstaendigkeit halber haettest du vielleicht auf die Erweiterung B96 hinweisen sollen. Damit sind dann auch Anhaenger ueber 750kg moeglich, wobei die Obergrenze fuer das zul. Gesamtgewicht der Kombination dann trotzdem bis 4250kg gehen darf.
Fuer B96 muss man lediglich eine 7-stuendige Praktische Ausbildung in der Fahrschule machen und kann sich das dann eintragen lassen Pruefungen sind nicht vorgeschrieben.

@Franticek

Danach hatte er ja nicht gefragt und kostet neben Geld auch Zeit!!! :-)

@Schuby221

Hatte er nicht, du hast Recht. Aber da ich aus Erfahrung weiss, dass man mit vielen Wohnanhaengern ueber die 3,5t hinauskommt, wollte ich das nicht unerwaehnt lassen. Gerade wegen der vielen Wohnanhaenger in dieser Gewichtsklasse wurde ja dieses B96 geschaffen.

OK, du hast auf meine Rueckfrage nicht geantwortet, daher hier mal die aktuelle Gesetzeslage.

Das zulaessige Gesamtgewicht deines Fahrzeuges darf in jedem Fall mal nicht hoeher sein als 3500kg. Einen 750-kg-Anhaenger darfst du aber in jedem Fall ziehen, auch wenn du damit ueber die 3,5t hinauskommst.

Hat der Anhaenger ein hoehres zulaessiges Gesamtgewicht als 750kg, dann
- nimm das zulaessige Gesamtgewicht deines Fahrzeuges.
- nimm das zulaessige Gesamtgewicht des Anhaengers.
Beides addiert darf zusammen nicht mehr als 3500kg sein. Dann darfst du so mit der Klasse B fahren.

Wohnanhaenger sind oft etwas schwerer, man kommt damit oft ueber die 3,5t hinaus. Es gibt aber die Moeglichkeit, eine mindest 7-stuendige Ausbildung mit einem Anhaenger zu machen. Eine Pruefung muss nicht abgelegt werden. Damit kann man sich im Fuehrerschein die B96 eintragen lassen. Mit dieser Erweiterung kann dann die Summe der beiden zulaessigen Gesamtgewichte bis zu 4,25t betragen. Mit dieser Grenze lassen sich dann rund 90% aller Wohnanhaenger fahren, ohne dass man Klasse BE benoetigt.

wenn das auto leer bleibt, darfst du einen Anhänger mit 2330 Kg gewicht ziehen! Zusammen dürfen sie nicht Mehr als 3.5 Tonnen schwer sein. Ansonnsten (sollte das auto schwerer sein) darf der Anhänger nur 750 Kg wiegen. Allerdings bezweifle ich, dass der focus 2 Tonnen Anghängerlast packt!

Das gilt wenn man den Hängerschein dazu hat.

@blackurant

So wie es geschrieben ist, ist es zwar nicht realistisch, weil das Zugfahrzeug kaum leer faehrt, aber ansonsten braucht man keinen "Haengerschein". Warum schaust du nicht einfach mal in der FeV nach?

@Franticek

ohne Anhängerschein darf man nur diese ganz kleinen mini anhänger ziehen bis 750 kg. Zumindest bei der Führerscheinklasse B nach jahr 2000. Aber die mit Lappen aus den 70'ern dürfen so gut wie alles fahren. Also braucht man nen Hängerschein :D

@blackurant

Ich weiss nicht, wo du deine Weisheiten herholst, dabei wuerde ein kleiner Blick ins Gesetz genuegen (FeV § 6 Abs (1) zur Klasse B:

Klasse B:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder** mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird**).

Das gilt seit 19. Januar dieses Jahres. Und auch vorher durfte man groessere Anhaenger ziehen, da war aber eine Grenze ueber das Leergewicht des Zugfahrzeuges definiert.

Wenn du weiterschaust, dann findest du auch die Erweiterung B96.

Wer ist nun falsch, du oder das Gesetz?

@Franticek

da steht ja dann genaud as drinnen, was ich gesagt habe! : " mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird" - was gibts also zu beanstanden, an meiner antwort?

@Chrisgang

Eben ! Nicht nur kleine Hängerchen!

mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird

Du hattest dagegen geschrieben

ohne Anhängerschein darf man nur diese ganz kleinen mini anhänger ziehen bis 750 kg

Nach deinem letzten Zitat jedoch darf man dann auch doch "grössere" Hängerchen.fahren Die Summe der zolaessigen Gesamtgewichte darf nur nicht ueber 3,5t liegen.

gesamt masse 3500kg mehr darf man nicht überschreiten... steht aber in de typenscheine drinnen. 750 leichte ähnhänger über 750 schwere anhänger... gewicht von auto und ahnhänger zusammen zählen...

Beispiel touran 2210 kg zGG und nen Anhänger 1500kg zGG dann sind das 3710 kg die du nicht mit B fahren darfst da du nur 3,5 to. Wenn du die 96 hast kannst du bis 4250 kg aber wieder nur die zGG rechnen nicht leergewichte beider. Bei B/B96 gelten die zGG gewichte was halt max beladen werden darf. B96 kostet ca 350 Euro ohne Prüfung.  BE darf nur die Anhängerlast nicht überschreiten und bis max 7499 kg fahren. 

Beispiel: touran 1500kg Anhängerlast 

zGG 2210 kg touran , leer Gewicht Anhänger zb 550 kg. Dann kann man noch 950 kg zuladen um die fahrzeug anhangerlast nicht zu überschreiten. Aber dran denken das die kupplung am zugfahrzeug zb 75 kg hat werden diese beim touran zu gerechnen. Wenn du also leer gewicht touran 1610kg + 75kg plus Gepäck/hund/ bierkisten usw dann nicht deine zGG vom fahrzeug überschreitest. 

Zum thema sprinter bei nur B 

der sprinter hat zb eine zGG von 3,5 to da darfst du mit B keinen Anhänger dran hängen denn es zählt die zGG und nicht das leer gewicht vom sprinter bei B . Ausser du hast 96 dann kannst du nur noch nen Anhänger mit einer zGG von 750 kg dranhängen.  Da mit b96 4250 kg

B/B96 müssen sich im fahrzeugschein eingetragenen zGG halten NICHT an das tatsächlich leer Gewicht.  BE kann als fahren solange nicht die 7,5 to überschritten werden oder die Anhängerlast vom fahrzeug. 

Es spielt auch keine rolle mehr ober der Anhänger schwerer ist als das zugfahrzeug das ist soweit aufgehoben. 

In den meinsten Fällen ist die Anhängerlast beim zugfahrzeug sowieso geringer wie das leer gewicht vom zugfahrzeug.  Beispiel touran leer 1610 kg Anhängerlast 1500 kg. Sollte es aber wie in meinem falle sein das ich das Anhängerlast gewicht um 300 kg erhöhen will also 1800 kg statt 1500 kg wäre ja das auto leivhter als der Hänger und das ist jetzt erlaubt. Leider ist durchdie eErhöhung von 300 kg Anhängerlast aber beim touran die zuladen heruntergesetzt. Nicht wie bisher 2210 kg sondern 1910 kg ist dann aber schlecht  wegen urlaub fahren mit nen WoWa .