Habe 500 Euro 💶 gefunden, soll ich sie behalten?

11 Antworten

Dein Verhalten ist - solltest du das Geld behalten und für dich nutzen - in jedem Fall strafbar. Und zwar entweder wegen Diebstahl (§ 242 StGB) oder wegen Unterschlagung (§ 246 StGB); welche der beiden Straftaten hier vorliegt, kommt auf die konkrete Situation und vor allem auch den dir nachweisbaren Vorsatz an.

Da du die 500 Euro in der Bahn, und damit in einer "dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt" nach § 978 BGB gefunden hast, gelten die allgemeinen Regeln des BGB zum Fund nicht oder nur zum Teil oder modifiziert (vgl. § 978 Abs. 1 S. 2 BGB).

Nach § 978 Abs. 1 S. 1 BGB hast du die Sache unverzüglich an die Bahn abzuliefern. Nach § 978 Abs. 2 S. 1 BGB hast du jedoch Anspruch auf Finderlohn, und zwar in Höhe von 2,5 Prozent des Wertes der gefundenen Sache, bei dir also 12,50 Euro. Das ist nicht besonders viel im Vergleich zu den gefundenen 500 Euro, das muss man zugeben (hättest du die 500 Euro nicht in der Bahn, sondern woanders gefunden, hättest du Anspruch auf 25 Euro Finderlohn). Allerdings könnte selbst dein Anspruch auf Zahlung von 12,50 Euro ausgeschlossen sein, weil du nach § 978 Abs. 2 S. 3 BGB deine Ablieferungspflicht schon dadurch verletzt hast, dass du die 500 Euro nicht "unverzüglich" (= ohne schuldhaftes Zögern) abgeliefert hast.

Lieferst du die 500 Euro noch ab, könnte es aber auch sein, dass man das mit der "unverzüglichen" Ablieferung nicht so streng sieht und dir den Finderlohn trotzdem aushändigt.

Dir ist in jedem Fall dazu zu raten, die 500 Euro - ob gegen den Empfang von Finderlohn oder nicht - abzuliefern. Andernfalls begibst du dich in die Gefahr eines Strafverfahrens gegen dich.

Derking18 
Fragesteller
 06.08.2018, 21:54

Mir egal 🤷‍♀️ keiner weiß davon!

OrangeBlossom1  07.08.2018, 17:31
@Derking18

Ich habe den 500 Euro-Schein verloren, der gehört mir, den hab ich von der Erpressung...nein, das ist von der Oma die ich umgebracht habe...

noNameHans  07.08.2018, 17:31

mir tun die schreiber dieser gesetze oft leid..weil sich keiner dran hält..

verreisterNutzer  07.08.2018, 18:37

weil jeder auch so ein Engel ist...

Ich würde ihn nicht bei der Bahn abgeben, sondern im Fundbüro. Finderlohn steht Dir gesetzlich zu.

Wenn es stimmt, dann hast Du unversehens den Betrag bei der Verwaltung der DB abzugeben, die fertigen ein Protokoll. Wenn nach gewisser Zeit kein Besitzer gefunden ist, kannst Du das Geld bekommen. Gibst Du den Fund nicht ab, machst Du Dich der Unterschlagung strafbar. Für umsonst gibt es dort keine Kameras, also bist Du sicher fotografiert worden. Was ist Dir lieber, eine Strafe oder das Geld?

Das ist doof, ist natürlich strafbar, weil es ein zu hohen Wert hat, aber kriegst kein Finderlohn und Bahn sackt es sich eh ein, weil der es verloren hat, kann es nicht belegen

Ich persönlich würde es glaube behalten :P Die gucken sowieso nur auf die Kameras wenn etwas passiert also..