Hab ich Vorkaufsrecht bei eigener Domain?

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Normalerweise wird dein Webhoster (also die Firma, bei der du die Domain hast) sie automatisch verlängern. Je nachdem welche Zahlung du gewählt hast, wird automatisch abgebucht oder du bekommst eine Rechnung.

FALLS aus irgendeinem Grund die Domain doch abläuft, ist sie nicht sofort frei, sondern befindet sich in der 30-tägigen RGP (redemption grace period). In dieser Zeit hast du als ehemaliger Besitzer noch das Vorrecht, dir die Domain zurückzuholen. Auf sogenannten Backorder-Plattformen wie z.B. www.domtain.de gibt es auch ganze Listen von Domains, die demnächst frei werden. Eben weil diese Domainnamen mal existiert haben, interessieren sich recht viele Leute dafür.

Bei unseren  verschiedenen Domains werden wir immer rechtzeitig vorher informiert und es kommt zu eimer einjährigen Vertragsverlängerung.

Hat der aktuelle Besitzer IMMER und ohne Ausnahme ein Vorkaufsrecht für eine Verlängerung?

Ich gehe da von aus. Kann es aber nicht "beweisen".

Ich danke dir

Je nachdem wie dein Vertrag aussieht. Meist wird der Vertrag ja immer um ein Jahr verlängert, wenn man vorher nicht kündigt.

Ansonsten ist es auch von der Endung abhängig, was dann passiert. Bei einer gekündigten .de Domain ist diese relativ schnell wieder für jeden zu registrieren. Bei anderen Endungen wie .com durchläuft die Domain mehrere Stadien der Löschung und ist erst nach ca. 30 Tagen wieder vollständig nutzbar.

Eine Vorregistrierung ist im Regelfall unverbindlich. Speziell dann, wenn es eine neue Domain-Endung ist, denn dann wollen die vielleicht auch andere Leutebei anderen Providern haben. In dem Fall bekommt derjenige die Domain, dessen Provider am schnellsten Sie registrieren kann.