Hab ich ein Recht auf einen privaten Spind?
Folgende Situation:
Ich arbeite in einem mittelständigem Unternehmen in der Werkstatt. In der Werkstatt sind zwar kleine Schließfächer, allerdings dürfen wir sie nicht benutzen. Frauenumkleiden gibt es erst garnicht. Meine Frage ist nun, ob ich laut Arbeitsschutzgesetz ein Recht auf einen privaten Spind habe? Unsere kleinen Schließfächer dürften wir nicht benutzen, da sie Eigentum des Unternehmens seien. Ist das rechtens?
Hoffe auf schnelle Antworten
P.S.: falls möglich bitte mit Link zum entsprechendem Gesetzesauszug mit Paragraph!
2 Antworten
Das Unternehmen muss Umkleiden und WCS/Duschen für Herren und getrennte für Damen haben. Bilden die denn nicht aus, da wäre das längst zur Sprache gekommen. In der Regel sind dann auch Spind vorhanden.
Wende dich abmessen diskret an die zuständige Gewerkschaft oder IHK
oder habt ihr einen Betriebsrat?
good luck
Ansprechpartner ist wohl eher die zuständige Arbeitsschutzbehörde (Gewerbeaufsichtsamt) welche die Beseitigung des Mangels im äußersten Fall verwaltungsrechtlich anordnen kann.
Bei Gewerkschaft und IHK handelt es sich vielmehr um eine Interessensvertretung die jedoch keine rechtliche Handhabe gegenüber dem Arbeitgeber hat.
Welche Anfoderungen an eine Arbeitsstätte zu richten sind regelt die Arbeitsstättenverordnung und die dazugehörigen Arbeitsstättenrichtlinien (http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/).
Umkleideräume regelt die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A4.1 "Sanitärräume" (http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_A4_01.pdf), hier Punkt 7.4 (Ausstattung).
Adressat der o.g. Verordnung und Richtlinien ist der Arbeitgeber.