Kann man alternativ zur 1% Regelung beim Firmenwagen auch die Schätzungsmethode oder andere Methoden anwenden?
Hallo, ich hatte vor kurzem das Vergnügen einer Steuerprüfung und nun wird im Nachhinein die 1% Regelung für mein Auto angesetzt. Zur Info: Ich bin als Handelsvertreter im Außendienst selbstständig, also keine GmbH oder Ähnliches.
In 3 von 4 geprüften Jahren habe ich das Auto rein betrieblich genutzt und daher auch keinen Privatanteil versteuert. Ich wohne sehr zentral, habe Zugriff auf weitere Fahrzeuge und fahre privat einfach sehr wenig. In einem Jahr habe ich das Auto dann aber auch häufiger privat genutzt (Urlaubsfahrt z.B.) und dabei ein elektronisches Fahrtenbuch geführt, welches das Finanzamt auch anerkannt hat. Das Verhältnis geschäftlich/privat lag in diesem Jahr bei 70/30, also überwiegend immernoch geschäftlich.
Nach der Prüfung wird nun für die Jahre ohne Fahrtenbuch die 1% Regelung angewendet, was durch den hohen Bruttolistenpreis meiner Autos extreme Auswirkungen hat. Das führt dazu, dass ich in den 3 Jahren nun nur noch ca. 20 - 30% der Gesamtfahrzeugkosten betrieblich absetzen kann und dementsprechend Steuern nachzahlen muss. Unabhängig von dem Betrag empfinde ich das in diesem Fall als unverhältnismäßig.
Die Frage ist, ob es hier nicht eine Alternative zum Fahrtenbuch gibt? Ich habe auch schon von einer Schätzungsmethode gelesen, wenn das Fahzeug weniger als 50% gewerblich genutzt wird. Selbst wenn ich hier also "nur" 45% gewerblich absetze fahre ich ja im Ergebnis besser als mit der 1% Regelung, auch wenn ich real mehr beruflich fahre. Ich habe im meinem Haushalt auch duchgehend Zugriff auf 3 weitere Fahrzeuge (2 Motorräder und 1 Auto) mit denen ich privat durch die Gegend fahre, allerdings ist die Fahzeugkategorie des Firmenwagens die höhere und so werde ich ohne Privatnutzungsanteil wohl nicht aus der Sache rauskommen.
Könnte ich mich nun wenigstens auf das Verhältnis des Jahres mit Fahrtenbuch berufen und dieses Verhältnis für die anderen Jahre übernehmen? Falls nicht, wie genau wendet man diese Schätzungsmethode an und kann ich mich darauf auch jetzt noch berufen? Gruß