Haas und Kollegen Mahnung von vor knapp 10 Jahren erneut gesendet?

4 Antworten

Telefonrechnungen verjähren nach 3 Jahren - soweit ich weiß.

Nichts bezahlen, solange der Sachverhalt nicht ausreichend geklärt wurde. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie keinen Vertrag hatten, dann lassen Sie sich alles vorlegen, was die meinen Ihnen vorweisen zu können. Des Weiteren wäre zu diesem Zeitpunkt ein Anwalt nicht schlecht.

Bei einer Recherche stellte sich heraus, dass die Herren Haas und Kollegen wohl ziemliche Winkeladvokaten zu sein scheinen. Ich würde mich auf jeden Fall auch nichts einlassen, was von denen kommt und selbst einen Anwalt einschalten. Scheint mir eine Betrugsmasche zu sein.

Z.B. wird wohl wie bei Ihnen sehr oft behauptet, dass bereits Mahnschreiben etc. bei Ihnen eingegangen sind. Keine Rückmeldung Ihrerseits erfolgt ist und so weiter. Wie in Ihrem Schreiben ja auch zu lesen ist.

Woher soll hier jemand wissen ob die Forderung begründet ist, wenn Du es offensichtlich selbst nicht weißt?

Was wären meine Optionen?

Bezahlen oder sich an die Verbraucherzentrale bzw an einen Anwalt wenden.

Das dürfte verjährt sein. Reagiere erst mal nicht und rufe in der Verbraucherzentrrale an.