Haare vom Friseur verfärbt und Strähnenweise abgebrochen. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

3 Antworten

das ist eine sehr ungünstig gelaufene behandelung gewesen. die innung sollten sie überspringen, eher direkt zur handwerkskammer, die gutachter haben. der beweis ist ja leider weg(abgeschnitten), gibt es denn bilder von der behandelung? prinzipiell muß der friseur dafür gerade stehen. und eine versicherung hat jeder friseur, die wird auch die kleidung erstezten müssen, haben sie da noch eine quittung drüber? ansonsten rechnung über gleichwertige kleidung holen/besorgen, dann muß die versicherung das übernehmen.

wastemaniac  15.07.2011, 10:12

ich habe das auch mal meinen kollegen vorgelesen, es klingt alles sehr verwirrend. es ist immer besser was dazu zu sagen, wenn man es sehen kann oder gesehen hat. deshalb mache ich solche sachen nie mehr, weil jedes haar anders reagiert, selbst wenn die kundin darauf besteht, ist mir mein ruf wichtiger und ich sage der kundin höflich das ich dann nicht der richtige friseur für sie bin!!! damit bin ich immer besser gefahren. da tut es einem immer wieder weh im friseurherz das andere kollegen das leider nicht so machen. ich wünsche ihnen viel erfolg mit allem und hoffe das sie einen friseur ihres vertrauens finden der sie hegt und pflegt weil sie es als kundin einfach so verdient haben.

Mymyja 
Fragesteller
 15.07.2011, 12:50
@wastemaniac

Vielen Dank für den Kommentar. Ich finde das völlig in Ordnung und hätte das vom Friseur meines Vertrauens auch erwartet, dass er die Behandlung ablehnt wenn sie zu unsicher erscheint. Wenn ich das Ausmaß hätte überblicken können, hätte ich mein Haar nicht riskiert. Der Ruf eines Friseurs ist sein Aushängeschild. Obwohl ich niemals absichtlich des Ruf des Friseurs nun ruinieren würde, so wird das trotzdem sicher zum Problem werden. Dieser Friseur befindet sich in meiner unmittelbaren Nachbarschaft und hier bei uns kennt man sich in der Nachbarschaft noch untereinander durch Arbeit, Schule, Hort oder Kindergarten. Die Chefin des Ladens hat mich bei unserem Gespräch, als ich mich um Klärung bemüht habe, darauf hingewiesen, das es Rufmord wäre, wenn ich meine Geschichte erzählen würde. Vermutlich ist das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen... Wir hatten gestern zu Abschluß des Gespräches, da wir ja zu keiner Einigung gekommen waren verabredet, dass sie eine Nacht über die Sache schlafen wollte und mich dann anruft. Der Anruf kam. Sie lehnt weiterhin jede Verantwortung ab. Wirklich schade...

  1. Dieser -Dein Friseur, ist so ziemlich das Übelste aller Friseure, was man sich nur vorstellen kann - der Inbegriff des Horrors - das Du denen so lange vertraut hast, wundert mich sehr - meine Geduld wäre schon bei der 1. mißlungenen Arbeit zu Ende gewesen. Ich fasse es nicht, was die Dir erzählen, von wegen Verantwortung- denn ein Friseur ist auch dann verantwortlich, wenn ein Kunde darauf besteht eine Arbeit machen zu lassen, die der Friseur im Vorfeld als zum scheitern verurteilt erkennt - da sind schon Gerichtsurteile gegen den Friseur gesprochen worden, obwohl der Kunde unterschrieben hat, dass er selbst die Verantwortung übernehmen will.** Kein Fachmann kann seine Verantwortung auf einen Laien übertragen.** Wende Dich in dieser Angelegenheit bitte an die Innung, bzw. denn Innungsmeister. Dieser wird entweder selbst oder Jemanden bestimmen, der Deine Haare begutachtet - Du kannst aber auch direkt beim Amtsgericht nachfragen, die helfen Dir auch ganz sicher weiter. Das Einzige, was Du falsch gemacht hast - Dir Deine Haare bei einem anderen Friseur abschneiden zu lassen, somit wird der gesamte Schadensumfang weniger sichtbar. Wenn Du Glück hast, sagt dieser Friseur als Zeuge aus? Ich gehe davon aus, dass Du diesem deletantischen Friseur das Handwerk legen kannst und Recht bekommst - sowas darf man sich nicht gefallen lassen - ein Schandfleck für die ganze Friseurinnung!

Grundsätzlich hast Du Anspruch auf Schadensersatz,ganz klar. Evtl. sogar auf Schmerzensgeld, wg.seelischen Folgen ;-) Ernsthaft. Gabs alles schon. Aber ohne Anwalt kommst Du auf keinen grünen Zweig. Wenn Du ja sogar eine gütliche Regelung versucht hast und derart abgewiesen wurdest. Als Zeugin brauchst Du die andere Friseurin,bei der du danach warst. Aber wie gesagt, läuft nur über Anwalt und Zivilklage!

Anna198  15.07.2011, 08:30

Das Alles wird man der Fragestellerin aber auch bei Gericht erklären, den Prozess gewinnt sie auf jeden Fall!