Guv aufstellen: Welche Posten kommen in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen rein, wo in der GuV kann man Renditen an Gesellschafter einbinden?

3 Antworten

Schon einmal einen Standardkontenrahmen gesehen? Dem scheint nicht so. Gängig wäre SKR03 und SKR04. Googel mal danach, schau dir die Konten an und du weißt zumindest mal besser, was man wohl extra buchen sollte.

Für die Buchung der Kosten gibt es einen Kontenrahmen, heute üblich der SKR 04, dort werden die Kosten gebucht und man muss unterscheiden zwischen der Bilanzen wie sie veröffentlich werden (meist so kurz wie möglich bei den kleineren Gesellschaften, oder denen, von publizitätspflichtigen, die Jahresberichte drucken und veröffentlichen.

Bei den Renditen für Gesellschafter musst Du erstmal nach der Rechtsform unterscheiden. Bei einer Personengesellschaft, wird der Jahresgewinn verteilt und den Kapitalkonten (bei KGs hat jeder 2 davon) gutgeschrieben und ggf. entnommen.

Bei Kapitalgesellschaften werden Ausschüttungsbeschlüsse gefasst und dann  ausgezahlt, aber das sind keine Kosten, sondern Gewinnverwendung.

Nur die Zahlungen an z. B. einen stillen Gesellschafter sind für den Kaufmann eine Zahlung die ähnlich Zinsen, seinen Gewinn mindern.

Sonstige betriebliche Aufwendungen: alles, was regelmäßig anfällt, in Abgrenzung zu den außerordentlichen Aufwendungen, also wie oben: telefon, Versicherungen, Betriebs und Geschäftsausstattung soweit nicht aktiviert.

Renditen bzw. Zahlungen an die Gesellschafter erscheinen nicht in der GUV !! Nur die Zinsen an die Fremdkapitalgeber erscheinen in der GuV.