Gutschrift bei Schließung des Geschäftes?
Wir haben noch eine alte "unbegrenzte gültige" Gutschrift über einen Restbetrag von € 103,50.
Nun lesen wir in der Zeitung, dass dieses Geschäft wegen Todesfall geschlossen wird.
Wir waren heute dort und wollten etwas kaufen, da jedoch etwas passendes nicht vorhanden war, baten wir um Auszahlung es Restbetrages.
Dies wurde verweigert.
Ist das rechtlich in Ordnung??
2 Antworten
Das ist genauso wie ein Gutschein, der kann auch nicht bar ausgezahlt werden. Wenn ihr also nichts findet was ihr für den Betrag dort noch kaufen wollt, dann werdet ihr wohl darauf sitzen bleiben.
Je nachdem um welches Geschäft es sich handelt würde ich raten einfach irgendwas zu kaufen was man am ehesten weiterverkaufen kann und für das man noch etwas bekommt bei ebay oder was weiß ich. So hättet ihr wenigstens noch was davon, statt einer Gutschrift die ihr nicht mehr einlösen könnt.
Gutscheine sind normalerweise von der Auszahlung ausgeschlossen, wenn ich mich nicht irre oder diese kann zumindest verweigert werden.