Gutscheine per Brief verschicken -> erlaubt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst Gutscheine und auch Geld per Brief verschicken, allerdings trägst du das Risiko, wenn ein solcher Brief verloren geht.

Wenn ich so etwas verschicke, falte ich irgendein Stück Papier (Zeitung, Fernsehheft usw.) auf die Größe des Umschlages zusammen und lege dazwischen den Gutschein. So kann man Geld bzw. Gutscheine beim Halten gegen das Licht nicht erkennen. Mir ist noch nichts verloren gegangen.

Du kannst solche Briefe auch versichert verschicken oder per Einschreiben.

Warum sollte man den Gutschein zwischen das Magazin legen?

@fashnelix

Habe ich doch klar und deutlich geschrieben. Bei einigen Sorten von Umschlägen kannst du u.U. sehen, was sich darin befindet, wenn du diese gegen Licht oder Sonne hälst.

@danitom

Tut mir leid, ich hab die Frage wohl falsch formuliert: Was ist daran so schlimm? Ist es verboten Geld zu verschicken, sodass man es verbergen muss oder warum?

@fashnelix

Nein du hast deine Frage nicht falsch formuliert, ich habe sie schon richtig verstanden. Nein es ist nicht verboten Geld per Post zu verschicken, nur wenn es verloren geht, bekommst du es nicht zurück.

Ich habe nur einen Vorschlag unterbreitet, wie man Geldscheine im Briefumschlag unsichtbar machen kann, falls du so etwas mal vor hast.

Du hast über die Post auch noch andere Möglichkeiten Bargeld zu verschicken und zwar kannst du es hier mal nachlesen:

http://www.deutschepost.de/de/toolbar/suchergebnisse.html?q=bargeld+verschicken

Klar ist es auch erlaubt, Geld per Brief zu verschicken. Es ist nur unverantwortlich und dein eigenes Risiko, wenn du es machst. Und das gleiche gilt auch für Gutscheine. Wenn die Gutscheine Namensbezogen sind sehe ich da kaum bedenken, Oder wenn du mal umbedingt einen reinen Geldbetrag verschicken willst, würde ich es mit einem Verrechnungscheck machen.

Und per Einschreiben?

@fashnelix

nicht zwangsläufig. Nur wenn du den Verdacht hast, daß du nachweisen können mußt, daß er es erhalten hat.

@DerTroll

Es ist für den Geburtstag derjenigen Person... Deswegen wär es schade wenns verloren gehen würd.

Das ist nicht verboten, aber eben gefährlich. Schick den Gutschein einfach in einem Briefumschlag per Einschreiben, dann bist du auf der sicheren Seite.

Ja aber nur per Einschreiben verschicken,der Empfänger muss dann unterschreiben das er ihn bekommen hat.

Erlaubt ? Es ist nur im einfachen Brief nicht gegen Verlust versichert - egal, was man verschickt.