Gutscheine auf denen keine Ablauf Datum drauf steht sind einfach verfallen?!?

4 Antworten

Wahrscheinlich steht in deren AGBs ein generelles Ablaufdatum.

Die Frage ist folgende: Sind das Gutscheine für die Du Geld ausgegeben hast oder Gutscheine die Du für lau erhalten hast?

Wenn es sogenannte Promo Gutscheine sind, also Gutscheine die kostenlos herausgegeben und nicht personifiziert sind, dann können die durchaus ungültig sein. Da hast Du keinerlei Anspruch auf Einlösung.

Hat jemand diese Gutscheine gekauft und Dir geschenkt, dann hat nur derjenige einen Anspruch geltend zu machen, der die Gutscheine auch bezahlt hat. Du als Beschenkter nicht.

Hat jemand diese Gutscheine gekauft und Dir geschenkt, dann hat nur derjenige einen Anspruch geltend zu machen, der die Gutscheine auch bezahlt hat. Du als Beschenkter nicht.

Stimmt so nicht, wenn die Gutscheine nicht personalisiert und übertragbar sind. Dann kann der Inhaber die Ansprüche geltend machen. § 807 BGB

Steht keine Frist auf dem Geschenkgutschein (kein Aktionsgutschien !), verfällt er trotzdem, und zwar spätestens nach drei Jahren nach § 195 BGB. Die Verjährungsuhr tickt aber erst ab Ende des Jahres, in dem er gekauft wurde (§ 199 Abs. 1Nr. 1 BGB). Das bedeutet, dass man dir Gutscheine aus dem Jahre 2010 noch einlösen muss.

Ein Gutschein ist ja eine Forderung. Diese verfällt nach Ablauf des dritten Kalenderjahre, in dem die Forderung entstand. Ich würde den "Konzern" anschreiben und um Umtausch der Gutscheine BITTEN.

Einfach zu einem Stichtag die Gutscheine für ungültig erklären geht natürlich nicht.

Nur wenn man die Gutscheine auch bezahlt hat.

@madquad

Ist Blödsinn... Gutscheine auf denen keine Befristung vermerkt sind, verfallen regelmäßig ALLE nach §§ 195 & 199 BGB. Das Gesetz kennt hier keinen Unterschied zwischen selber bezahlt, geschenkt oder Promo Gutscheinen.

Allerdings habe ich noch nie Promo Gutscheine gesehen, die keine Befristung haben.