Gutschein was zählt Betrag oder in Worten?
Guten Tag
Habe zu Weihnachten einen Gutschein aus dem Baumarkt geschenkt bekommen
Betrag 1000€
in Worten ausgeschrieben
Einhunderttausend Euro
wie kann ich damit umgehen und vor allem wie ist die Rechtslage ? Was hab ich für Möglichkeiten ?
Danke für Antworten
4 Antworten
Der Gutschein ist nicht "valid" dh. Nicht Rechtsgültig wenn Zahl und Zahlwort nicht übereinstimmen.
Willst Du Klagen, bist Du in der Beweispflicht und mußt eine Quittung als Beweis vorlegen...
...hast Du keine? Pech!
Siehe Scheckbetrug oder Verfälschung von Zahlungsmitteln.
Das heißt, der Baumarkt hat eben mal 1000; bzw, 100000€ verdient? Guter Trick.
Es heißt auch in allen AGB's im Einzelhandel, daß der Kunde auf Fehler und Irrtümer umgehend oder spätestens binnen 14Tagen reagieren muss. Menschen sind Menschen.
Das bedeutet nur das der Gutschein ungültig ist, denn das ,,in Worten geschrieben“ dient doch nur dazu, dass unmissverständlich klar wird, welcher betrag gemeint ist. Da auf dem Gutschein ja wahrscheinlich ein Stempel oder eine Unterschrift drauf ist sollte es kein Problem sein diesen vor Ort im Baumarkt auszahlen bzw gültig machen zu lassen.
also der fairness nach würde ich ja sagen es zählt der betrag der wahr ist. ich weiss das der ausgeschriebene Betrag eigentlich nur dafür ist um nochmal 100%ig sicher zu gehen das auch der Betrag gemeint ist der in zahlen geschrieben wurde wenn die beiden beträge unterschiedlich sind weiss ich nicht welcher nun zählt vielleicht er sogar wertlos weil es eben so nicht 100%ig klar ist was gemeint ist.
Okay danke für die Antworten
ich geh mal in den Baumarkt und frage nach
100% weiß ich nicht welcher Betrag stimmt
der schenker ist ein wenig verrückt und zu zutrauen wäre alles daher war meine Befürchtung zum negativen direkt abgetan zu werden
seine Aussage vom schenker dazu war nur
"das wärs doch"