Gutschein bei Rückgabe? erlaubt?

10 Antworten

Denke doch auch mal daran, dass der/die Schenkende sich ja was dabei gedacht hat, Dir eine Jacke zu schenken. Wenn diese nun nicht genau Deinen Geschmack findet, wirst Du sicher in dem betreffenden Laden eine andere finden.

Wenn man Dir hätte Geld schenken wollen, hätte man das sicher getan.

Und wenn überhaupt jemandem Bargeld zustehen würde, dann der Person, die die Jacke gekauft hat, und nicht Dir.

Das 14 tägige Umtauschrecht bei Einwandfreie Ware bzw. Nichtgefallens gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften (Internet, Versandhandel, TV, ...)

Im stationären Handel ist Kulanzsache. In der Regel /Meistens tauschen händler es jedoch aus Kulanz um, solange es keinen spezieller Artikel oder Maßanfertigung ist. Allerdings tauscht ein Teil nur original verpackte/versiegelte / unbenutzte ARtikel um. Bei Kleidung muss das Edikett daran sein, Medienträger müssen versiegelt sein

Ausnahme Gesteht der Händler ausdrücklich eim Umtauschrecht zu, muss er dieses auchgewähren wie z.b Media Markt, Saturn,....

Dem Händler ist freigestellt, ob er einen Gutschein ausstellt oder das Geld zurück zahlt. Meistens gibt es einen Gutschein. Der händler möchte natürlich am liebsten das Irh das Geld bei Ihm/Ihr lasst, wenn Er/SIe schon umtauscht. Und nicht noch auf seine/ihre Einnahmen verzichten.

Wenn Du nur einen Gutschein bekommst musst Du Dich damit abfinden.

Anne

Grundsätzlich hast Du nur im Versandhandel ein 14tägiges Rückgaberecht! Im Einzelhandel hast Du keinerlei Rechtsanspruch auf die Rücknahme fehlerfreier Ware. Hier bist Du einzig und allein auf die Kulanz des Händlers angewiesen! Wenn der Händler also die Ware zurück nimmt und sich entscheidet, Dir einen Gutschein zu geben, mußt Du dies Akzeptieren!

ok danke erstmal. aber was ist mit der Gewährleistung von 2 Jahren?

@derdj2

Die Gewährleistung betrifft fehlerhafte Ware. Was bei Dir ja nicht zutrifft.

und selbst wenn die Ware fehlerhaft ist hat der Händer erst einmal das Recht auf zweimalie Nachbesserung. DAs kanndurhc Reperatur odrTaushc gegen eine neuen Artikel erfolgen. Erst wenn beide fehlschlaen kannman vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen.

Das ist eigentlich nicht rechtens. Das mit den Gutscheinen hat sich mal eingebürgert, ist aber nur ein billiger Versuch, das Geld, was sie bekommen haben zu behalten. Du kannst auf dein Geld beharren. Die Verbraucherschutzbestimmungen sagen ganz klar, dass du darauf bestehen kannst, wenn der Kauf weniger als zwei Wochen her ist kannst du es ohne jedweden Grund zurückgeben. Ist es länger her braust du einen besseren Grund und das gehört dazu. Kassenzettel geben lassen (nicht einmal das ist rechtliche Vorraussetzung, macht aber Vieles einfacher), Jacke hinbringen und Geld zurückverlangen. Wichtig ist nur, dass du dich nicht absspeisen lässt. Zur Not wirst du etwas lauter oder verlangst den Vorgesetzten. (zur Not ^^') Das ist dein gutese Recht.

Viel Glück Caro Muster

FALSCH!!!!

14 tage Rückgaberecht gilt NUR bei Onlinekauf!

auf welchen Gesetzestext stützt Du Deine Angaben?

Nein, das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nur für Online-Verkäufe.

Zur Not wirst du etwas lauter oder verlangst den Vorgesetzten

Der hat sicher auch keine Lust, sich diesen Unsinn immer wieder anzuhören.

Die Verbraucherschutzbestimmungen sagen ganz klar, dass du darauf bestehen kannst, wenn der Kauf weniger als zwei Wochen her ist kannst du es ohne jedweden Grund zurückgeben.

Und welche absurde Regelung soll das bitte sein? Bitte nicht § 355 BGB. Einfach mal § 355 (1) 1. Halbsatz lesen und verstehen.

@NegierigEr

Da hatte ich gestern auch so nen Kandidaten der/die behauptete, dass es immer ein 14-tägiges Rückgaberecht gäbe und dafür den gesamten § 355 BGB zitiert - aber nicht einmal den ersten Halbsatz begriffen. :P

Lesen und verstehen sind in der Tat 2 Paar Schuhe. :D

Ja das ist erlaubt, sie können es auch komplett ablehnen, die Ware umzutauschen sofern sie fehlerfrei ist! Umtauschen ist reine Kulanzsache.

Nur bei Bestellungen gem. dem Fernabsatzgesetz (Internet, Katalog) ist ein Umtauschrecht festgelegt.