Guthaben wird trotz P konto nicht freigegeben?
Hallo, ich habe einoch P konto auf das monatlich 450 Euro Lohn gehen plus 545 Euro pflegegeld durch die Pflege meiner grossmutter. Vom 02.01.16 bin 08.02.16 war ich gesundheitlich sehr angeschlagen und hatreffen eine private Pflegepersonal beauftragt nach unserer Oma zu schauen.
Wir haben einen Antrag auf verhinderungs Pflege gestellt. Jetzt hat die pflegekasse den Betrag von 2400 auf mein Konto überwiesen anstatt auf das Konto von oma. Im Verwendungszweck steht kostenerstattung.
Heute wollte ich das Geld abheben um die Pflegeperson zu bezahlen, tzja sch.... wars das Geld wird nicht freigegeben weil es über dem Freibetrag liegt.
Was kann ich tun? Ich habe auch keine pfändung vorliegen.
4 Antworten
Diese verdammten.....
Entschuldige, aber kaum etwas regt mich mehr auf als das Thema P-Konten und Banken.
Ich kenne mich da wie kein Zweiter aus. Glasklare Sache: Keine Pfändung = Volle Verfügbarkeit.
Deine Bank macht sich hier der Untreue nach § 266 StGB strafbar. Ohne den vorliegen einer Pfändung besteht keine Grundlage Geld zurück zu halten.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html
Ein eingeschränkter Freibetrag gilt nur, wenn auch Pfändungen vorliegen.
Geh zu deiner Bank persönlich hin und verlang beharrlich die Auszahlung des von dir geforderten Betrags. Fordere unbedingt weiter, dass man sämtliche Sperren von deinem Konto raus nehmen soll, weil du keine Pfändungen hast.
Wenn die sagen:
"Das können wir nicht entscheiden, dass macht die Pfändungsabteilung." Dann sagst du: "Dann rufen Sie die gefälligst an. In 20 Minuten habe ich mein Geld, sonst gibt es Theater."
Ansonsten geh möglichst am selben Tag zum Amtsgericht und dort zur Vollstreckungsabteilung. ( Vollstreckungsgericht )
Nimm aber unbedingt deinen Personalausweis und deinen P-Konto Vertrag mit und sag den dortigen Rechtspflegern, dass man dir kein Geld auszahlt, dein Konto einschränkt, obwohl du keinerlei Pfändung auf selbigen hast.
Die Rechtspfleger stehen rechtlich über den Banken und machen den Clowns dann ganz schnell per Telefon, Fax, E-Mail und ähnlichen Druck. Das ist für dich kostenlos.
Was kostet denn dein P-Konto monatlich an Kontoführungsgebühren?
Und was kam es, als es noch kein P-Konto war?
Wenn keine Pfändung vorliegt, muss das Geld freigegeben werden. Das P-Konto ist im Prinzip ein normales Girokonto, nur mit automatischem Freibetragsbehalt bei Pfändungen. Wenn keine Pfändung angemeldet ist, muss auch kein Geld einbehalten werden.
Notfalls wandelst du das P-Konto in ein normales Girokonto um und bei Bedarf wieder in ein P-Konto. Rede aber erst mal mit der Bank, wieso sie den Betrag noch gesperrt haben.
Das ist mir schon klar. Ich habe nur einen Vorschlag gemacht, wie er das Problem mit seiner Bank lösen kann. P-Konto ist das Eine, die Umsetzung der Banken eben etwas anderes. Gesetz und Wirklichkeit...
Das kann nicht sein. Selbst wenn es als P-Konto eingerichtet ist: Wenn keine aktive Pfändung hinterlegt ist dann wird alles Guthaben ausbezahlt. Wende dich morgen an die Bank. Wenn du nicht an das Geldkommst weil es übe den Freibetrag liegt dann heißt es liegt eine aktive Pfändung vor..
Wenn keine Pfändung auf dem Konto liegen ,darf es auch keine Einschränkungen geben ,und du solltest über das Geld verfügen können.
Man muss doch nicht extra sein P-Konto in das normale Girokonto umwandeln lassen, um an Geld ran zu kommen. Schon gar nicht, wenn keine Pfändungen vorliegen.
Ich bitte dich.
Das P-Konto ist die Fortführung eines Girokonto. Nur das es den automatischen Pfändungsschutz trägt.