Ist eine Bestätigung per E-Mail zur Verlängerung eines Mietvertrages bindend?

4 Antworten

Doppet kassieren darf er natürlich nicht.

Aber wenn du ihm gesagt hast, dass du nicht verlängerst, hatte er jedes Recht, neu zu vermieten.

Kein Mietvertrag ist kein Mietvertrag, außerdem hat er ja nun einen Mieter.

Nach meiner Logik sehe ich das auch so. Aber wie ist die Rechtslage, da ich ja per Mail erst zugesagt hatte und dann per telefon wieder gekündigt. Und sein Argument für die Besetzung des Zimmers ist, dass das nur ein Tausch ist dadurch würden ihm Kosten entstehen wenn das andere Zimmer nicht besetzt ist, was ich nicht als mein Problem sehe.

@Evra24

Du hast überhaupt nicht gekündigt.

@TrudiMeier

Bei befristeten Verträgen muss man nicht kündigen, die laufen von alleine aus. Er hat lediglich eine Vertragsverlängerung in Aussicht gestellt, ohne dass es zur tatsächlichen Vertragunterzeichnung kam. Er ist dann davon zurückgetreten.

@NameInUse

Das behauptet ja auch der Fragesteller:

Aber wie ist die Rechtslage, da ich ja per Mail erst zugesagt hatte und dann per telefon wieder gekündigt.

Die Frage ist eigentlich: War die Befristung des Mietvertrages rechtens? Wie hier dargestellt, trifft die rechtswirksame Befristung nicht zu, weil es sich vermutlich nicht um ein Studentenwohnheim handelt sondern um einen Privatvermieter. Ergo liegt ein unbefristeter Mietvertrag vor, der nicht rechtswirksam gekündigt wurde. Eine Kündigungsfrist von 2 Monaten für den Mieter wäre hier aber möglich, also könnte die Kündigung zum 31.03.2016 noch rechtzeitig auf den Weg gebracht werden mit dem Ergebnis, dass die Märzmiete durch den Mieter noch zu bezahlen wäre und der Vermieter dem nachfolgenden Mieter zum 1.3.16 eine Erklärung abgeben muss, dass eine Vermietung erst zum 1.4.2016 möglich ist. Bei einem einvernehmlichen Auflösungsvertrag könnte das Mietverhältnis am 29.02.2016 enden.

Zu diesem Zeitpunkt hatte ich dem Vermieter per Mail gesagt dass ich den Vertrag verlängern möchte (keinen Mietvertrag unterschrieben).

Mietverträge sind auch mündlich möglich.

Ein paar Wochen später habe ich dem Vermieter gesagt dass ich doch nicht verlängern werde und er hat dies per Mail bestätigt, jedoch verlangt er von mir die Miete für den März, da die Kündigungsfrist 2 Monate beträgt(Ich habe per Telefon, Ende Januar gesagt dass ich nicht verlängere).

Kündigungen müssen immer eigenhändig unterschrieben sein, daher per Einwurfeinschreiben kündigen.

Wenn der Vermieter mein Zimmer für den 1.März an den anderen Mitbewohner vergibt, ist es dann nicht so dass das Zimmer belegt ist und ich dann nicht zahlen muss?(Er meint da es nur ein Tausch wäre müsste ich dennoch zahlen, was ich als schwachsinn empfinde, jedoch nicht die Rechtslage kenne)

Wenn der andere Mitbewohner sozusagen getauscht hat, dann ist das auch sein Problem und nicht Dein Problem.

Allerdings hast Du ein Problem denn Du schreibst:

Nach meiner Logik sehe ich das auch so. Aber wie ist die Rechtslage, da ich ja per Mail erst zugesagt hatte und dann per telefon wieder gekündigt. 

Laut BGB muss die Kündigung schriftlich erfolgen mit eigenhändiger Unterschrift; also hast Du nicht gekündigt und der Vermieter kann so lange Geld verlangen 

Der Vermieter darf allerdings in dem Fall nicht einfach das Zimmer neu vermieten.

Versucht Euch zu einigen.